Bezirkshauptmannschaft

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Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Verwaltungsbehörde des Landes, geleitet vom Bezirkshauptmann.

Geschichte der Bezirkshauptmannschaft im Bezirk Liezen im Überblick

Im Bezirk Liezen gab es neben der heutigen Bezirkshauptmannschaft Liezen früher noch eine Bezirkshauptmannschaft Gröbming. Seit Liezen ein eigener Bezirk ist, befindet sich der Sitz dieser Verwaltungsbehörde in Liezen.

1748 wurden Kreisämter in Österreich errichtet wobei Liezen zum Judenburger Kreis gehörte. Die Bezeichnung Kreisgericht stammt aus dieser Zeit. 1843 besaß Liezen bereits ein Postamt, eine Finanzwache, eine Straßenbaukommission (entspricht der heuigen Baubezirksleitung Liezen), ein Physikat (Amtsarzt) und ein Bezirkskommissariat. Das war die erste Bezirksverwaltungsbehörde. 1848 wird neuerlich das Bezirkskommissariat erwähnt, zwei Jahre später heißt diese Behörde Bezirksamt.

Bezirksvertretungen

Mit Landesgesetz vom 14. Juni 1866 wurden als Verbindung zwischen den Gemeinden und dem Landtag Bezirksvertretungen eingerichtet. Diese umfassten meist die Sprengel der Bezirksgerichte. Im heutigen Bezirk Liezen gab es damals sieben Bezirksvertretungen: Aussee, Gröbming, Irdning, Liezen, Rottenmann, St. Gallen und Schladming. Eine Bezirksvertretung bestand aus einem Obmann und sechs Mitgliedern und wurde für drei Jahre gewählt.

Bezirkshauptmannschaften

Mit Gesetz vom 19. Mai 1868, RGBl.-Nr. 44/1868, erfolgte die Trennung der politischen Verwaltung von der Rechtspflege und es kam zur Wiedereinführung der Bezirkshauptmannschaften mit Amtswirksamkeit 31.08.1868. Der Bezirkshauptmannschaft Liezen wurden die Gebiete der Gerichtsbezirke Aussee, Irdning, Liezen, Rottenmann, Schladming, Gröbming und St. Gallen zugeordnet.

Ab 1924 wurden die Bezirksvertretungen von der Steiermärkischen Landesregierung auf die Dauer der Landtagsperiode ernannt.

Geschichte der Bezirkshauptmannschaft im Bezirk Liezen im Detail

Der Bezirk Liezen nimmt innerhalb der Steiermark eine besondere Stellung ein. Begründet wird dies einerseits mit der flächenmäßig sehr großen Ausdehnung, andererseits aber auch aufgrund seiner mehrfachen Gebietsveränderungen seit Einrichtung der Verwaltungseinheiten ab dem Jahre 1849.

11. Jahrhundert

Die älteste Verwaltungseinheit in unserem Bezirk stellte ab dem 11. Jahrhundert die Grafschaft Ennstal dar, welche ungefähr in ihrer Ausdehnung dem Gebiet des heutigen Bezirkes Liezen entsprach. Aus dieser entwickelten sich die Grundherrschaften.

1748

Unter der Regentschaft von Königin Maria Theresia[1] wurde 1748 das Kreisamt Steiermark und ab 1753 die weitere Unterteilung in insgesamt vier Kreisämter geschaffen. Diese hatten die Aufgabe, die Grundherrschaften zu beaufsichtigen und somit einen fühlbaren Untertanenschutz herbeizuführen. Das Enns- und Paltental gehörte zum Kreis Judenburg. Aufgrund der militärischen Notwendigkeiten kam es 1771 zur Bildung von Werbbezirken, welche sich an den Pfarren orientierten.

Jener Grundherrschaft, die in einer Pfarre die meisten Untertanen hatte, wurde das Werbbezirkskommissariat übertragen. Aus den Werbbezirken gingen schließlich die Bezirksobrigkeiten hervor, welche bis 1849 bestanden.[2]

1849–1850

Mit Allerhöchster Entschießung vom 13. August 1849 genehmigte Kaiser Franz Joseph I. die Organisation der politischen Verwaltungsbehörden im Kronlande Steiermark und ab 1. Februar 1850 hatte sich jedermann mit allen politischen Angelegenheiten an die Bezirkshauptmannschaft als erste Verwaltungsinstanz zu wenden.

1854

Mit Verordnung der Minister für Inneres, Justiz und Finanzen vom 31. Jänner 1854 wurden die Bezirkshauptmannschaften durch Bezirksämter ersetzt, welche sowohl für Verwaltungs- als auch für Justizgeschäfte zuständig waren. Liezen gehörte zum Kreis Bruck. Die Kreisbehörden wurden mit Allerhöchster Entschießung vom 18. Dezember 1859 aufgelassen, die Agenden gingen zum Teil auf die Bezirksämter über.

1868

Mit Gesetz vom 19. Mai 1868, RGBl.-Nr. 44/1868, erfolgte die Trennung der politischen Verwaltung von der Rechtspflege und es kam zur Wiedereinführung der Bezirkshauptmannschaften mit Amtswirksamkeit 31. August 1868. Der Bezirkshauptmannschaft Liezen wurden die Gebiete der Gerichtsbezirke Aussee, Irdning, Liezen, Rottenmann, Schladming, Gröbming und St. Gallen zugeordnet.

1873

Mit Erlass des Ministers des Inneren vom 12. Mai 1873 wurde der politische Amtsbezirk Liezen in die zwei Bezirke Gröbming und Liezen geteilt. Zur Bezirkshauptmannschaft Gröbming gehörten nun die Gebiete der Gerichtsbezirke Gröbming, Irdning, Schladming und Aussee. Das Gesetz trat mit 30. Juni 1873 in Kraft.

1906

In Aussee wurde am 1. Juni 1906 eine Politische Expositur der Bezirkshauptmannschaft Gröbming eingerichtet.

1920

Mit dem Übergangsgesetz 1920 wurde die verfassungsrechtlich bis heute geltende Grundlage für die Bezirkshauptmannschaften festgeschrieben, das Gesetz aus 1868 blieb aber weiterhin für die Organisation der allgemeinen Verwaltung in den Ländern in Kraft.

1925

Mit Bundesverfassungsgesetz vom 30. Juli 1925 (BGBl.-Nr. 289/1925) erfolgte die organisatorische Zuordnung der Bezirkshauptmannschaften zu den Ländern.

1938

Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich wurde mit 15. Oktober 1938 die Bezirkshauptmannschaft Gröbming aufgelassen und als Expositur der BH Liezen weitergeführt. In Gröbming bestand nach dem Zweiten Weltkrieg keine Politische Expositur mehr, sondern wurde das Gebiet unmittelbar durch die BH Liezen betreut.

Vom 13. März 1938 bis 8. Mai 1945 war die Bezirkshauptmannschaften abgeschafft. Mit dem "Ostmarkgesetz" im Jahre 1939 wurden "Landkreise" eingerichtet.

1945

Bereits einen Tag nach Kriegsende, am 9. Mai 1945, nahm Dr. Otto Fürböck die provisorische Amtsfunktion des Bezirkshauptmannes von Liezen ein. Grundlage war das Behördenüberleitungsgesetz (StGBl.-Nr. 94/1945). [3]

1946

Am 14. Oktober 1946 kam es zur Einrichtung eines ständigen Amtstages der BH Liezen in Gröbming.

1948

Mit 1. Juni 1948 wurden die Gebiete des Gerichtsbezirkes Bad Aussee, welche während der NS-Zeit zu Oberösterreich gehört hatten, zu einer Expositur Bad Aussee zusammengefasst.

1962

Am 1. Jänner 1962 kam es zur Einrichtung der Politischen Expositur Gröbming sowie der Politischen Expositur Bad Aussee der Bezirkshauptmannschaft Liezen.[4]

2012

Aus Anlass des Regierungsübereinkommens für die XVI. Gesetzgebungsperiode 2010–2015 erfolgte mit Dienstweisung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20. Oktober 2011 die Auflassung der Politischen Expositur Bad Aussee per 1. Jänner 2012 sowie die Errichtung einer Außenstelle der Bezirkshauptmannschaft Liezen.

Siehe auch

Quelle

www.liezen.at

Einzelnachweise

  1. Maria Theresia war nie zur Kaiserin gekrönt worden
  2. Vgl. Klötzl, Geschichte des Bezirkes Liezen, (Akt 0.3-Vst21-2012)
  3. Vgl. Gerhart Wielinger - Gernot Peter Obersteiner, 125 Jahre Bezirkshauptmannschaften, Stmk. Landesarchiv Folge 42/43, Graz 1993, S. 65 ff.
  4. Vgl. Dr. Johannes Gründler, Festschrift - 100 Jahre Bezirkshauptmannschaften in Österreich, Selbstverlag der österreichischen Bundesländer, Wien 1970, S. 67