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Bezirkshauptmannschaft Liezen
Die Bezirkshauptmannschaft Liezen ist die Verwaltungsbehörde in erster Instanz des politischen Bezirkes Liezen im Bundesland Steiermark.
Geschichte
Errichtet wurde die Bezirkshauptmannschaft Liezen mit Gesetz[1] vom 19. Mai (Durchführungsverordnung vom 10. Juli) 1868, umfassend die vormaligen Bezirke Aussee, Irdning, Liezen, Rottenmann, Schladming, Gröbming und Sankt Gallen. 1873 kam es zur Abtrennung der Bezirkshauptmannschaft Gröbming mit den Bezirken Schladming, Irdning, Gröbming und Aussee[2].
Allgemeines
Neben der Zuständigkeit in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten des Bundes und der Länder in erster Instanz sind die Bezirkshauptmannschaften auch Sicherheitsbehörden und diesbezüglich den Sicherheitsdirektionen der einzelnen Ländern unterstellt.
Behördenleiter
Seit 2024 ist Mag.iur. Nico Groger Bezirkshauptmann.
Anschrift
- Bezirkshauptmannschaft Liezen
- Haupstraße 12
- 8940 Liezen
- Telefon: (0 36 12) 28 01 - 0
- Telefax: (0 36 12) 28 01 - 5 50
- E-Mail: bhli@stmk.gv.at
Öffnungszeiten
Parteienverkehr
- Von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 08:00 und 12:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung mit den zuständigen Referenten.
Amtsstunden
Während der Amtsstunden können schriftliche Anliegen bei der Einlaufstelle abgegeben werden.
- Von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 08:00 und 15:00 Uhr.
- Am Freitag in der Zeit zwischen 08:00 und 12:30 Uhr.
Amtskassa
- Von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:30 Uhr.
Quelle
Einzelnachweise
- ↑ Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. "Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ..."
- ↑ Quelle: Obersteiner, Gernot Peter: Inventar der steirischen Bezirkshauptmannschaftsakten 1868 bis 1925 in www.landesarchiv.steiermark.at