Grundherrschaft

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Die Grundherrschaft war eine Abhängigkeit zwischen einem Herrn (Besitzer) und seinem(n) Knecht(en) [Bauern]. Bei dieser Abhängigkeit ging es weniger um eine wirtschaftliche Ausbeutung als um eine Verdeutlichung eines Abhängigkeits- und Machtverhältnisses[1].

Arten der Grundherrschaft

Fronhofsgrundherrschaft

Die Art der Grundherrschaft nutzen im Frühmittelalter vor allem die Klöstern. Dabei verleiht der Feudalherr nicht seinen gesamten Bodenbesitz, sondern bevorzugt eine Salland-Wirtschaft[2][1].

Abgabengrundherrschaft

Diese Grundherrschaft war ab dem 11. Jahrhundert der bevorzugte Grundherrschaftstyp. Dabei wurde der gesamte Bodenbesitz an die Bauern verliehen[1].

Gutsherrschaftsgrundherrschaft

Diese Grundherrschaft war ab dem 17. Jahrhundert der bevorzugte Grundherrschaftstyp. Ähnlich der Fronhofsgrundherrschaft wurden die Bauern stärker an die Produktionsbedürfnisse der Herrschaft gebunden und arbeiteten weniger auf Eigenland[1].

Grundherrschaft(en) im Ennstal

Eine der bekannteren und bedeutenden Grundherrschaften im Ennstal war die Grundherrschaft Wolkenstein. Die Herrschaft Gstatt war zeitweise auch die Probstei Gstadt zur Verwaltung der Ennstaler Besitzungen des Benediktinerstifts Admont.

Im Jahr 1848 wurde die Grundherrschaft in der Monarchie aufgehoben[3].

Ehemalige Herrschaften

Ehemalige Herrschaften im heutigen Bezirk Liezen oder im Zusammenhang damit stehende:

Weiterführend

Für Informationen zu Grundherrschaft, die über den Bezug zum Bezirk Liezen hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema


Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Quelle der Definition (Auszug) www.vonwolkenstein.de
  2. siehe www.vonwolkenstein.de Salland
  3. siehe dazu auch geschichtliche Notizen im EnnstalWiki-Artikel Landwirtschaft