Schladmings Nationalheld Franz Karl Sieder

Aus EnnstalWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

De Geistliche-Rat Dechant Franz Hutter befasste sich mit dem Artikel Schladmings Nationalheld Franz Karl Sieder in seinem 1906 veröffentlichten Buch Geschichte Schladmings und des steirisch-salzburgischen Ennstales mit der Person Franz Karl Sieder und seiner Zeit.

Wiederaufnahme des politischen Kampfes gegen die Saurausche Herrschaft Wolkenstein

"Herr Franz Sales Karl Sieder, bürgerlicher Huter-Meister" wurde als Sohn des Johann Michael Sieder und der Elisabet Scheukin[1] den 27. Jänner 1733 geboren. Er verheiratete sich im Jahre 1757 mit Maria, Tochter des Franz Leopold Mayr, Oberzechpropst und Gastgeber, und im Jahre 1786 mit Maria Lettmayrin beim "Seiter-Bäck", Großmutter der Zäzilia Ohmann, geb. Merschtraut.

Dieser Franz Sieder gab nun den Hauptanstoß zur Wiederaufnahme des politischen Kampfes gegen die Saurausche Herrschaft Wolkenstein zu eben einer Zeit, die dem Feudal-Adel nicht mehr so günstig war als bisher. Sieder hatte eine Mayrsche Mündel zur Frau und erhob deswegen Beschwerde, dass bei der Verlassenschaftsabhandlung Mayrs dessen Mündel durch den hiesigen Magistrat, der eben nur das Interesse Wolkensteins im Auge habe, "nicht um 100 , sondern 1.000 fl. (10.000 Kronen) geschädigt" worden sei. Damals, etwa 1757, sei Josef Anton Müller, Bader, Marktrichter, und zwar durch 18 Jahre hindurch gewesen, den sie für verlässlich gehalten hätten. Später aber seien sie wegen nicht erfolgter rechtmäßiger Ausrichtung anderer Ansicht geworden und deshalb "mit folgenden Worten hervorgerucket, daß die löbliche Herrschaft Wolkenstein und der Hiesige Magistrat nicht nach dem Rechte handle". Ursache aber sei, "weil der Markt Schladming ehevor landesfürstlich, anjetzt aber hochgräflich-Saurauisch behandelt" werde. Über diese Worte seien Franz Sieder und die anderen vom Wolkensteinschen Pfleger in Arrest gesetzt worden und danach erst habe das gewöhnliche Verhör mit ihnen (im Landgerichte zu Irdning) stattgefunden. "Nach dem Verhör aber sind die Assessores (Beisitzer) aufgestanden und haben gemeldet, man wird euch schon lehren, dem Kaiser treu zu sein; arm wird man euch machen und auf die Galeeren schicken! Mit diesen Worten haben sie uns in der Mitte des Zimmers in Eisen stehen lassen, bis endlich die Erledigung erfolgt und wir unsern Weg nach Schladming haben nehmen dürfen; hierauf sind noch mehrere hiesige Bürger einberufen und in Arrest genommen worden und das Verhör hat sich über 80 Bogen erstrecket[2]".

Allgemeiner wird die damalige Wiedererhebung gegen Woltkenstein begründet in dem Rekurse der "sämmtlichen Bürgerschaft und Communität des Kais. Königl, privilegierten Marktes Schladming" an den Allerhöchsten Thron selbst, 1777 und 1778[3]. Vor zwanzig Jahren (zirka 1757) habe "der hiesige Marktrichter und seine Gerichtsbeisitzer aus eigennützigen Privat-Absichten dem Grafen Raymund Saurau nicht nur das hiesige Kais. Königl. Marktprivilegium falsisseme zugewendet, sondern auch einige zum Gemeinde-Nutzen des Marktes vor alters zugehörige, ackerbare Baufelder und Bergweiden eigenmächtig verkauft und noch darüber auf sämtliche Schladminger Bürgerschaft Schulden-Kapitale aufgenommen".

Diese letzteren, sehr vorsichtig aufzunehmenden Anschuldigungen können sich nur auf die Hintangabe der bürgerschaftlichen Gründe und Weiden im Schladminger Burgfried, über den ebenfalls Wolkenstein Grund- und Äufsichtsrecht hatte, beziehen.

"Nach endlicher Wahrnehmung dieser Malefacta, ("Untaten") sind sieben unserer Mitbürger vor 14 Jahren (zirka 1764) nach Graz gegangen, wo sie gehörigen Ortes vernommen, daß der Markt Schladming absolute Kaiserlich Königlich privilegiert sei, worüber sie ganz getrost anwiederum nach Hause gezogen. Bei ihrer Zurückkunft aber sind sie vom Gräfl. Saurauschen Pfleger an Ort und Stelle arrestierlich angehalten worden, und zwei in Eisen und Banden geschlagen und wie Missetäter nach Rottenmann über 5 Meilen weit unter begleitender Militärwache zum dortigen Landgerichte geführt, dortselbst examiniert und hernach gezwungen worden, zu sagen, daß der Markt Schladming nicht kaiserlich königlich, sondern dem Grafen Saurau in Eigentum zugehörig sei, worauf sie aus ihrem Arrest erledigt wurden." Wenn auch Franz Sieder diesmal nicht persönlich beteiligt gewesen zu sein scheint, so war er doch nebst dem Josef Breitfuß. Riemermeister (Prinz Coburg, "Wagnerhaus") der geistige Urheber und Übermittler der obzitierten Bittschriften in Wien.

Wolkensteinischer Gewaltstreich in Schladming 1774

Eine ungemein interessante und pathetische Rolle aber spielte Franz Sieder bei dem Wolkensteinischen Gewaltstreiche zu Schladming 1774, da Raymund Sauran nach einem feierlichen Hochamte das Sauraufsche Wappen an beiden Markttoren anbringen ließ. "Vor erst ungefähr vier Jahren hat der hochgräflich Saurausche Pfleger uns gesammte Schladminger Bürgerschaft auf das alldasige Rathaus zitieren lassen und uns aus einem bereitgehaltenen Schriftstück bedeutet, daß von der Kais. Königl. Majestät der Markt Schladming dem Grafen Raymund von Saurau in Eigentum geschenkt worden wäre, worauf wir dem Saurau das Marktgelübde unverzüglich leisten gemußt. Alsdann hat gedachter Pfleger sowohl auf unserem Rathaus, als auch ob unseren zwei Markt-Toren die Saurau'schen Wappen, auf zwei hölzerne Tafel gemalen, violenter (gewaltsam) angeschlagen! Und vor diesem Akte hat er in unserer Markts-Pfarrkirche ein musikalisch eiliges Meßamt mit angestimmten Te Deum laudamus, wobei noch unsere Bürgerschaft zum Opfer gehen mußte, lesen und absingen gelassen. Als wir dann bei ihm Pfleger geziemend uns beanfragt hatten, ob der Kaiser (Josef II., seit 1765 Mitregent) oder die Kaiserin (Maria Theresia[4]) in dem obigen Schriftstück unterschrieben seien, so haben wir von ihm zu Antwort erhalten, das Original hinterliege zu Graz, und wer hierum weiters fragen gehe, würde sich eine Rute auf dem Buckel binden."

Über eine Zeitlang hatte nun Franz Sieder abermal "in Sittsamkeit" obige Anfrage vorgebracht und dabei erklärt, so lange nicht dem Grafen, sondern dem Landesfürsten untertänig zu sein, bis der Gemeinde das Original des Verkaufes Schladmings an die Saurau vorgewiesen werde. Und nun lassen wir Franz Sieder selbst reden.

So hat mich der Landpfleger einen Disputierer genennt und gemeldet, ich weiß wohl, daß ihrer sieben Bürger in Graz gewesen und habt wollen landesfürstliche Bürger sein, so seid ihr aber nur landesfürstliche Spitzbuben worden. Hierauf antwortete ich: Es ist uns dortselbst erwiesen worden, daß wir wirklich landesfürstliche Bürger und nicht Spitzbuben sind; wer uns aber ohne Beweistum so schlecht nennet, der dürfte selbst nicht weit davon sein! Da wurde ich abeimal durch sechs Mann Militär mit aufgepflanzten Gewehren abgeholet: da ich aber ohne Verbrechen gleich dem größten Übeltäter traktirt wurde, hab ich meine Zuflucht aus Schamhaftigkeit in das hiesige Gotteshaus zum Hochaltare genommen ("Asylrecht" für Kirche und Friedhof) und ergreife das am Tabernakl alldort angemachte Kruzifix mit dieser Vorgebung: Ich bin kein so großer Verbrecher, daß man mich so schlecht behandeln sollte. Da hat mir der Geistliche (offenbar Vikar Johann Michael Reisinger, zirka 1774 bis 1778), in Gegenwart des Pflegschreibers und Militäres die Hand von Kruzifix erledigt und gesprochen: das Kruzifix gehört mir zu und nicht dir; da nehmt ihn hin und führt ihn fort[5], worauf mich das Militär ergriffen und geschlossen in das Landgericht (Irdning) abgeführt hat, allwo ich sieben Wochen im Arrest hart traktirt worden.

"Hernach hat die Bürgerschaft einstimmig beschlossen, an Se. Majestät Unsern gnädigsten Vätern und Landesherrn (Josef II., Mitregent) selbst zu appellieren, welches auch vollzogen und all diese Beschwerden in Se. Majestät eigene Hände durch Uns selbst überreicht worden sind", 1777. Und nun wollte sich Franz Sieder "weiters nicht mehr in die Streitigkeiten einlassen". Aber der hiesige Marktrichter Josef Fapichler (Gastgeber und Hammerherr, "Linderhaus") und Sieders bester Freund, Franz Schrägl, Handelsmann (Kaufmann "Angerei") wendeten ein: "Wir sind andere Männer, als wie Ihr zu selbigen Zeiten gewesen", und sie gaben dem Riemermeister Josef Breitfuß zu einer zweiten Reise nach Wien die Zehrung. Es muß sich aber doch auch Sieder schließlich dazu haben bewegen lassen, da er bei seiner späteren Eingabe an die Landesstelle zur Entschuldigung vorbringt: "Daraus erhellet sonnenklar, daß Wir hiezu von der Bürgerschaft veranlaßt worden sind, wie auch nicht Wir alleinig (Sieder und Breitfuß), sondern die ganze Bürgerschaft zwei Mal beim Hofagenten August Donat in Wien unterschrieben zu finden ist."

Dieser zweite Rekurs an Kaiser Josef II., 1778, fasst bei 25 Groß-Folio-Zeiten und enthält wie alle vorausgegangenen Eingaben Berufungen auf den Marktfreibrief 1530 und dessen "Neue Konfirmation" 1629. Aber gerade diese beiden Dokumente enthalten die Wolkensteinsche Klausel bezüglich der hiesigen Marktrichtersetzung. Das "Donations-Instrument" Kaiser Ferdinands III. vom Jahre 1642, das Schladming formell zum Eigentum Wolkenstein-Sauraus macht, ist freilich geflissentlich vermieden. Aber gerade diesem Dokumente gegenüber zerbröckeln alle anderen "Beweise", z. B. dass Schladming seine Landessteuern wie die anderen Städte und Märkte unmittelbar nach Graz entrichte und bei der letzten Landeshuldigung an Maria Theresia durch den Marktrichter Josef Müller, Bader, pflichtgemäß teilgenommen, dass Schladming Kaiserlich Königlich priviligiert sei u.s.f. Gewiß war z. B. der Wiederaufbau der Ringmauer 1629 ein "kais. königl. Privilegium", hatte aber absolut nichts mit der Wolkensteinischen Richtersetzung allhie zu tun.

Die seit 1530 zur Strafe verhängte marktgerichtliche Untertänigkeit unter Wolkenstein wurde faktisch erst bei der allgemeinen Staatsveränderung, 1848, aufgehoben. Dagegen konnten auch die übrigen Klagen und Anschuldigungen nichts helfen, dass z.B. "einmal ein solch Gräflich Saurau'sche Kreatur (!), die als Anstifter einer offenbaren Straßen-Mordtat am kaiserlichen Mautboten bald überwiesen worden wäre, zum Marktrichter eingesetzt worden, daß schon seit etlichen Jahren her der hiesige Magistrat nur mehr aus drei Personen, Saurau'schen Kreaturen, bestehe, daß der Saurau'sche Landrichter allhier, der zugleich zehn Jahre Marktrichter gewesen (Johann Georg Hemmelmayr?), sich das Marktsiegel habe heimlich abstechen lassen und damit dem vagierendn Gesindel Pässe erteilt hätte, kurz, daß der Eifer für das Beste der Marktgemeinde bei fast allen Bürgern schon gänzlich erloschen, die Justizpflege gebrochen, die Gemeinde-Kasse vollständig erschöpft und also die ganze Bürgerschaft nebst Bedrohung mit Eisen und Banden samt Ehegattinnen und Kindern noch gar dem gänzlichen ruinösen Umsturz und bitterster Not gewalttätiger Weise, schmerzhaft und unverantwortlich preisgegeben sei".

Es war vorauszusehen, das trotz dieser farbenreichen Schilderung auch der zweite Rekurs Schladmings in Wien ein friedliches Begräbnis erhalten werde, wie auch der durch den ersten Rekurs erlangte "unparteiische Commissarius sich für die Gräflichh von Saurau'sche Seite vollkommen parteilich gezeigt hat". "Indes", berichtet Sieder weiter, "sind die nacheinander zu Richter Erwählten umso eilfertiger von der Sache abgefallen und nicht nur Sr. Majestät, sondern auch der allhiesigen Bürgerschaft meineidig (!) geworden. Und da bin ich zum dritten und letzten Male, jedoch unwissend warum, nebst dem hiesigen Bürger Paul Perwein mit Militär geschlossen in das Landgericht (Irdning) abgeführt worden. Und mußte ich alldort 23 Wochen und Perwein zwei Tage in Arrest sitzen." Über die Befreiung aus diesem halbjährigen Arrest, der keineswegs die heutigen Annehmlichkeiten teilte, weiß Sieders Urenkelin, Cäcilia Ohmann, zu berichten, daß seine Tochter Theresia, damals 20 Jahre alt, sich selbst in Wien dem Kaiser zu Füßen geworfen habe. Er selbst berichtet nur, "daß seine Ehegattin während der Arrestzeit vier hiesige Bürger nach Wien abgeschickt habe", wobei allerdings auch die Tochter miteinbegriffen sein kann. Gewiß brachte obige Deputation die kaiserliche Begnadigun. Ja, wie Sieder selbst erzählt, "sind ihm alle erwachsenen merklichen Unkosten von der löblichen Saurau'schen Herrschaft vergütet und zu Handen gestellt worden!"

Dies alles berichtet Franz Sieder selbst in seiner Bittschrift an die steirische Landesstelle, 28. Mai 1781. Klug weiß er hiebei auch einzustreuen, dass er vielleicht gar aus Eifersucht verklagt worden sei, dieweil er "als vorgewester Markt-Kämmerer oder Baumeister in eineinhalb Jahren 100 fl. erhaust habe, wo man von dergleichen guten Wirtschaft vorhero durch viele Jahre nichts erweisen kann". "Dafür aber bin ich zwei Mal nach ausgestandenem Arrest aus dem Magistrat verstoßen worden" (natürlich auf Betreiben Wolkensteins).

Indes war noch im selben Jahre 1781, am 12. November, nach dreijähriger Pause der zweite Rekurs Schladmings an den "allerhöchsten Thron" eendgültig abgewiesen worden; der "höchste kaiserliche Gerichtshof in Wien" entschied unter obigem Datum, dass die Bittsteller "mit diesem unstatthafen Gesuch ein für allemal abgewiesen und alle weitere Behelligung des höchsten Thrones mit dem verboten sei, daß im widrigen die schon einmal angedrohte Strafe unnachsichtlich verhängt würde". Übrigens stehe der instanzmäßige Prozeßweg gegen die Saurau offen. Damit war der Kampf Schladmings gegen Wolkenstein-Saurau so gut wie beendet.

Sieder aber scheint von da an immer ernster geworden zu sein. Die lebendig fortlebende Tradition, er habe sich alle Freitag gegeißelt, was auch die im Huterer-Hause faktisch gefundene Geißel zu bestätigen scheint, beweist, das Franz Sieder manches büßen wollte und mutig büßte, was er im irrigen Eifer zu viel, vielleicht gar unrecht geschworen und gestiftet hatte, ohne es völlig klar zu durchschauen.

Auch der lebhafte und bußernste Verkehr mit seinem intimen Freund Kaufmann Schrägl, wobei Gespräche über das Jenseits die Hauptrolle bildeten, bestätigen diese Ansicht. Franz Sieder starb hochbetagt im Alter von 78 Jahren am 14. November 1811 an Herz-Wassersucht.

Den Schladmingern aber geht dieser Mann mit seinen gutmütig-ernsten Gesichtszügen um so mehr nahe, als er für Schladmings Freiheit litt und irrte, und es war gewiss ein edler Gedanke, die Erinnerung an Schladmings Freiheitshelden durch die Schaffung der Siedergasse im Jubeljahr 1904 neu zu beleben.

Graf Raymund von Saurau aber hatte bereits 1773 dem Magistrat und Bürgerschaft zu Schladming eine sehr ausführliche, klare und präzis bearbeitete Woltensteinsche Instruktion zur Danachachtung eingehändigt, wovon eine am 10. August 1781 (!) legalisierte Abschrift im Pfarrarchiv Schladming hinterliegt.

Quelle

Einzelnachweise

  1. "Scheik-Bäck", später "Koffler-Bäck"
  2. Bittschrift von Franz Karl Sieder an die Landesstelle 28. Mai 1781, Original mit Unterschrift von Sieder im Besitz von Tutter war, wie er schreibt "leider ein Teil von Mäusen zernagt"
  3. beide Originale im Pfarrarchiv Schladming
  4. die defacto nie zur Kaiserin gekrönt, aber als solche betitelt wurde
  5. der Priester musste die in Kirchen fliehenden "Schuldigen" ausliefern