Lkw-Fahrverbot im Ennstal

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Seit 2011 gibt es ein Lkw-Fahrverbot im Ennstal für Transitfahrten. Es trat am 1. April 2011 für Lkw über 3,5 Tonnen im Transitverkehr auf der der Ennstal Straße und der Salzkammergut Straße in Kraft.

Einleitung

Durch die Einführung der Maut auf österreichischen Autobahnen 2004 entwickelte sich ein neuerlicher Transitverkehr durch das Ennstal, der erst wenige Jahrzehnte vorher eine Entlastung durch die swiki:Tauernautobahn und durch die Pyhrn Autobahn erfahren hatte. Am Sonntag, den 22. März 2009 berichtete die Kleine Zeitung erstmals über eine neue Bürgerinitiative Lebensraum Salzkammergut mit der Tourismuslobby im Hintergrund, die eine Tonnagenbeschränkung für die Salzkammergut Straße forderte[1]. Nach langen Verhandlungen konnte ein Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen ab 1. April 2011 auf der B 145 im Bereich des Salzkammerguts erwirkt werden. Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind der Ziel- und Quellverkehr, der etwa ist im Bezirk das Steirische Salzkammergut bis Tauplitz umfasst.

Berichte um das Lkw-Fahrverbot

2011

"In Abstimmung mit den Bundesländern Salzburg und Steiermark arbeitet die BH Gmunden ein Lkw-Fahrverbot im Salzkammergut aus. Unser Ziel ist es, die Bevölkerung vor Durchzugsverkehr zu schützen", fasste Verkehrs-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger 2011 seinen Bericht im Verkehrsausschuss des Landtages zusammen. In den letzten Monaten haben die BH Gmunden und die Abteilung Verkehr des Landes sowohl die Verkehrsbelastung als auch mögliche Verkehrsbeschränkungen geprüft. Die dabei durchgeführten Erhebungen ergaben ein Volumen von fünf bis zehnProzent Durchzugsverkehr am gesamten Schwerverkehr.

Dieser Befund deckt sich auch mit Daten der Bezirke Salzburg-Umgebung, St. Johann in Pongau und Liezen. Bei einer Arbeitssitzung am 18. Jänner 2011 wurde von den vier BH und LR Dr. Hermann Kepplinger ein abgestimmtes Vorgehen besprochen:

Gesamtkonzept Lkw-Fahrverbote im Salzkammergut:

Bezirk Gmunden:

An der B 145 im Bereich des Pötschenpasses soll zwischen Bad Goisern und der Pötschenhöhe ein Fahrverbot für Kfz über 3,5 Tonnen erlassen werden. Mit diesem "Pfropfen" soll Durchzugsverkehr in und aus der Steiermark verboten werden. Ausgenommen davon wird Ziel- und Quellverkehr sein. Die Grenzen für den Ziel- und Quellverkehr liegen zwischen der Gemeinde Traunkirchen im Norden, Trautenfels im Osten, Abtenau im Südwesten und St. Gilgen im Westen. Zusätzlich soll auch über den Koppenpass zwischen Obertraun und der Koppenhöhe ein Fahrverbot gelten, um lokalen Umgehungsverkehr zu verhindern.

Salzburger Salzkammergut:

Auch die Salzburger Landesregierung arbeitet an einem Fahrverbot. Konkret auf der B 158 zwischen Koppl und Strobl sowie im Ennstal zwischen Altenmarkt und Mandling. Dieses Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen soll einen Durchzug von Lkw mit Ziel und Quelle im Ausland beschränken. Damit ergänzen die Salzburger Pläne die Vorhaben aus Oberösterreich.

Auch eine Abstimmung mit dem Bezirk Liezen wird angestrebt, um ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Bundesländer zu erreichen. Aktuell laufen Vorerhebungen seitens der BH Liezen.

Landesrat Dr. Kepplinger berichtete über die weiteren Schritte: "Derzeit wird von der BH Gmunden das Verfahren im Oö. Salzkammergut zur Verordnungserstellung eingeleitet. Es kann davon ausgegangen werden, dass im März das Verfahren abgeschlossen werden kann. Anschließend werden wir noch einmal den Verkehrsausschuss informieren, bevor die Verordnung in Kraft treten kann. Unser Ziel ist jedenfalls, im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner des Salzkammerguts den Durchzugsverkehr noch vor Beginn der Sommersaison zu beschränken."

Grüner Antrag im Verkehrsausschuss angenommen – Lkw-Fahrverbot tritt noch vor Sommer in Kraft – Salzkammergut wird vor Transitverkehr bewahrt.

Bereits mehrmals hatten die Grünen Oö den Ausschuss des Oö Landtages mit der Dringlichkeit konfrontiert, den reinen Lkw-Durchzugsverkehr durchs Salzkammergut ehestmöglich zu unterbinden, gestern wurde nun die BH Gmunden beauftragt, in Abstimmung mit den Bundesländern Salzburg und Steiermark ein Lkw-Fahrverbot für die Region Salzkammergut auszuarbeiten: Auf der B 145 wird es im Bereich des Pötschenpasses zwischen Bad Goisern und der Pötschenhöhe ein Fahrverbot für Kfz über 3,5 Tonnen geben.

Um lokalen Umgehungsverkehr zu verhindern, gibt es über den Koppenpass zwischen Obertraun und der Koppenhöhe ein Fahrverbot für Transit-Lkw. Auch auf Salzburger Landesgebiet wird an einem Fahrverbot gearbeitet: So soll auf der B 158 zwischen Koppl und Strobl sowie im Ennstal zwischen Altenmarkt und Mandling ein Fahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen einen Durchzug von Transit-Lkw unterbinden.


Auch in der Steiermark sind Maßnahmen geplant, um ein einheitliches Vorgehen aller beteiligten Bundesländer zu ermöglichen. Ausgenommen wird dabei der sogenannte Ziel- und Quellverkehr sein, wobei die Grenzen für den Ziel- und Quellverkehr zwischen der Gemeinde Traunkirchen im Norden, Trautenfels im Osten, Abtenau im Südwesten und St. Gilgen im Westen liegen werden.

Nach Einführung des Lkw-Fahrverbots

Doch trotz dieses Fahrverbots fuhren weiterhin zahlreiche Frächter mit ihren Lkw auf dem gesperrten Abschnitt der B 145, um sich die Maut- und Mehrkosten für die Mehrkilometer über eine der beiden erwähnten Autobahnen zu ersparen. Die Initiative "Lebensraum Salzkammergut" zeigte immer wieder die Missstände auf, es kam sogar zu vereinzelten Zwischenfällen mit Aktivisten und Lkw-Fahrern. Die "Kleine Zeitung" berichtete immer wieder, unter anderem auch in ihrer Ausgabe vom 8. März 2013[2]: Nach über 150 Anzeigen bei der Bezirksbehörde hat sich nun die Bürgerinitiative dazu entschlossen, eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Schwerverkehr bei der Staatsanwaltschaft einzubringen. Rund 40 Prozent der Anzeigen betreffen Frächter aus der Obersteiermark. Bisher seien nämlich von den mehr als 150 Anzeigen erst 80 bearbeitet worden. Davon soll lediglich ein einziger Lkw-Fahrer "Mautflüchtling" gewesen sein. Die übrigen 79 zur Anzeige gekommenen Lkw-Fahrer/Frächter hätten Lieferscheine aus dem Quellgebiet vorgelegt wie der Sprecher der Initiative, Silvester Leitern, der "Kleinen Zeitung" berichtete. Nun vermutete die Bürgerinitiative, dass die Lieferscheine gefälscht sind und hat aus diesem Grund die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz lautet deshalb auf Täuschung und Betrug bzw. Fälschung von Beweismitteln.

Die Bürgerinitiative stützt sich dabei auf ihr eigenes Begleitfahrtensystem mit 50 Mitarbeitern, die den Lkw nachgefahren sind. Andere wurden anhand der Ein- und Ausfahrzeiten gestoppt und die sich daraus ergebenden Durchfahrtzeiten ließen keine Be- und Entladungszeiten zu.

Quelle

Einzelnachweise

  1. Quelle Presseinformations-Download www.lebensraum-salzkammergut.at
  2. Quelle www.kleinezeitung.at