Die Hallinger zu Aussee - Auzze - Ausze

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Die Hallinger zu Aussee – Auzze – Ausze in der Grafschaft Ennstal des Herzogtums Steiermark 1211 bis 1455.

Einleitung

Ein Großteil der hier genannten Familiennamen ist in dem vom Herzog Albrecht I. der Steiermark – Sohn von König Rudolf I. Habsburg – angeordneten Urbar von 1280 bereits angegeben. Die Siedeberechtigung über eine Pfanne, einer Pfannhausstatt, ist ein Lehen des Landesfürsten der Steiermark und wird an jene Personen verliehen, die entweder als Belohnung oder aufgrund entsprechender finanzieller Mittel oder guter Beziehungen dafür in Frage kommen. Es sind diejenigen beim Salzwesen privilegierten Salzfertiger an den Pfannhausstätten. Ihnen obliegt die Produktion, die Verpackung, der Vertrieb und der Handel. Die Siedeberechtigung kann innerhalb der Familie weiter vererbt werden. Nach dem Tod eines Hallingers ohne Nachkommen wird das Lehen vom Landesfürsten eingezogen und neu vergeben. Dazu ist es jedoch notwendig, nach Aussee zu übersiedeln und Bürger zu werden.

Ein Hallinger – dies kann auch eine Frau sein – kann den Anteil an der Pfanne auch an weitere Subunternehmer mit prozentueller Aufteilung weitergeben. Diese werden ebenfalls als Hallinger bezeichnet und betreiben ihren Pfannanteil auf eigene Kosten. Der Siedeberechtigte wird ab 1300 zum Hallamtsinhaber, dem "Hallinger", und wird ab 1448 von Kaiser Friedrich III. (A.E.I.O.U.) als "Verweser des Halls" bezeichnet.

Kaiser Friedrich III. zieht 1449 alle Hallämter – enteignet – gegen eine großzügige Entschädigung und die Verleihung von Ämtern ein, wobei nur drei Hallinger mit Erfolg Einspruch erheben. Neuer Eigentümer wird die Kaiserliche Hofkammer Wien. Das Salzkammergut, mit dem österreichischen und dem steirischen Teil, wird dadurch begründet. Die drei Hallämter der Kollegialkirche zu Wiener Neustadt bleiben weiterhin bestehen.

Chronologie

Für die Betreiber der Sudpfannen entsteht der Begriff "Hallinger", und jeder hat im "Pfannhaus" einen bestimmten Arbeitsplatz, die Pfannhausstatt. An der Pfannhausstatt gibt es sechs Arbeitsplätze:

1. Der Schürstab – bei der Feuerung.
2. Das Zuziehen – der Salzkristalle.
3. Das Heben – über den Pfannenrand.
4. Die Pehrschaufel – Sammeln des ausgepressten Salzes und das Füllen der Kufen.
5. Das Possl – Einstoßen in die Kufen.
6. Das Helfen – bei 1–5, wo es Not tut.

Die "Hallinger", die "Herren des Salzsiedens", übernehmen im Markt Aussee die Salzproduktion und den Vertrieb. Die "Hallinger" sind die beim "Salzwesen" privilegierten Salzfertiger an den Pfannhausstätten. Ihnen obliegt die Produktion, die Verpackung, der Vertrieb und der Handel. Die Siedeberechtigung ist ein Lehen des Landesfürsten. Die "Hallinger" sind gesellschaftlich aufgestiegen und zu Unternehmern geworden. Zum Teil verrichteten sie noch persönlich eine oder mehrere Tätigkeiten an den Arbeitsplätzen oder hatten dafür eigene Lohnarbeiter eingestellt. Dies war bis 1448 möglich, als Kaiser Friedrich III. (A.E.I.O.U.) sie enteignete und fast allmächtige "Salzverweser", die später sogenannten "Salzbarone", einsetzte.

Aus dem Jahr 1300 ist der Hallinger Niklas von Röhr(e)nbach bekannt.

Des Weiteren sind bekannt:

Symon, Greiml, Windischer, Ott Ledrer, Öttinn (Frau vom Ött), Meinl, Tauschindinn (Tauscherin), Swarttz, Reneysinn (Frau vom), Ruetz, Gebhart, Jacob Albner , Wolf, Elbel Chuental, Phnurr, Heinrer Reneis, Chetner, Stiegwein, Pupf und Grill;

Anmerkung:

  • Von Ruetz ist bekannt, dass er den herzoglichen Lehenwald bewirtschaftete. Aein Gut Ruetzenreut ist heute "Kalß im Draxl", Unterkainisch Nr. 14.
  • Die Tauschindin war eine sehr beachtenswerte Persönlichkeit. Nach ihr ist heute die Anhöhe bei Bad Aussee – die "Tauscherin" – benannt.

In diesem Jahr richten die Hallinger in Aussee eine rechtliche Vertretung durch einen "Notarius" in Graz ein, um nicht bei jeder kleineren oder größeren strittigen Auseinandersetzung die lange, beschwerliche, mindestens zehn Tage dauernde Hin- und Rückfahrt machen zu müssen. Die Vertreter sind alle, bis zur Übernahme durch die Hofkammer in Wien 1455, namentlich dokumentiert.

Aus der "Gelegenheit der Arbeit an den vier Sudpfannen" entsteht ein "erbliches Gewohnheitsrecht".

Die "Hallinger" bildeten eine eigene "Gewerkschaft" und kamen dadurch in Konflikt mit den Landesherren, Herzog Albrecht I. und Herzog Otto der Steiermark. Sie beriefen die Hallinger an den Hof nach Graz, um sie zu maßregeln und eine neue Verordnung zu erlassen.

  1. aus dem privaten Waldeigentum für 400 Mark Silber für die Dauer von 20 Siedewochen das Holz (den Pfannwid) zu den zwei neuen Pfannen zu stellen, wobei eine Woche zu 10 Mark gerechnet wird. Wer kein Holz liefern konnte, zahlte je Pfanne und Woche 10 Mark, und die ganze Genossenschaft haftete solidarisch dafür;
  2. zwei neue Pfannen "aus guten Stücken wohl zu bereiten" und zwar in der kurzen Frist vom 11. September bis zum Sankt Kolomanstag (13. Oktober) desselben Jahres;
  3. das herzogliche Salinenwesen zu fördern und die neue – nicht erhalten gebliebene – Amtsordnung einzuhalten;
  4. das landesfürstliche Waldeigentum anzuerkennen und die herzoglichen Holzleute nicht zu beirren;

Wir Rudolf usw. tun kund, daß wir unsern Getreuen Jakob an dem Markt zu Aussee und seinen Gesellen, unsern Hallingern zu Aussee hinterlassen haben unser Sieden daselbst zu Aussee von Weihnachten, die nächstens kommen, über das ganze Jahr, also daß sie uns dasselbe unser Sieden besorgen sollen mit Holz und mit allen andern Sachen, deren man dazu bedarf, wie es nötig ist, und wie sie uns das verheißen haben mit ihrer Treue. Dazu haben wir ihnen die Gnade getan, daß sie uns statt der 44 Fuder Salzes, die sie uns dieses gegenwärtige Jahr geben, in den künftigen Jahren nur 22 Fuder Salzes geben soll bis an unseren Wideruf. Mit Urkund dieses Briefes gegeben zu Wien am Samstag nach Margarete 1359.

  • 1336: Peter Pöffl
  • 1359: Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1362: Ötel der Weyzz und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1374: Praun († um 1388) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1378:
Ott der Almer; nach seinem Tod erben seine Witwe und Tochter das Amt
Christein der Westerwurger
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1381: Symon der Chettner und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1386:
Jacob der Grebniger
Simon der Chettner
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1389: Prawn, Sohn des Praun und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1390: Gilg der Jarolter und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1394:
Mert der Stoll
Symon der Chettner
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1395: Hainrich der Bschehe und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1398: Symon der Chettner und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1398: Jacob der Chalechach und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1399: Wolfgang Praun, Sohn des Prawn († 1420) und Jacob an dem Markt zu Auzse

Leupolt der Hofer (Hofar)
Wolfgang Praun, Sohn des Prawn († 1420)
Jacob der Chaloch
Symon der Pilgreim
Hans der Miesvogel von Yrnig († um 1415)
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1405: Melchisedech Grebniger und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1409:
Lipp Studniczer (Teilhaber)
Gilg Studniczer (Teilhaber)
Jacob an dem Markt zu Auzse
Jörg der Pewrär
Lipp Studniczer (Teilhaber)
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1416: Jacob der Chalhach († 1418) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1418:
Erasm Kuen
Melchisedech der Grebinger
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1420: Marx Siglstorfer (Sitelstorfer) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1421: Marx Siglstorfer (Sitelstorfer) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1422: Achacz der Prawun (Praun) († 1434) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1423: Marx Siglstorfer (Sitelstorffer) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1425:
Ruprecht Mauthaber
Wolfgang Ressner
Jacob Danibiczer
Erasm Chunn (Chun)
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Ressner
Asem Chuen
Jacob an dem Markt zu Auzse

1427:

Wolfgang Ressner
Asem Chunn (Chuen)
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1428: Jacob Danibiczer und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1429
Ulrich Hertreich
Hanns Hofer († 1438)
Achacz der Prawun (Praun) († 1434)
Wolgang Ressner
Erasm Chunn (Chun) († 1441)
Jacob an dem Markt zu Auzse
Hanns Hofar (Hofer) († 1438)
Achacz der Prawun (Praun) († 1434)
Arasmus Chuen († 1441)
Wolfgang Studniczer (Teilhaber) († vor 1444), Sohn von Gilg Studniczer
Matthias Studniczer (Teilhaber) († vor 1444), Sohn von Gilg Studniczer
Jacob an dem Markt zu Auzse
Jorg Galsperger
Achacz der Prawn
Andre der Kochel
Jacob an dem Markt zu Auzse
Erasmus Kuen († 1441)
Jorg der Galsperger
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Prawn, Sohn des Achacz Prawun
Jacob an dem Markt zu Auzse
Jorg Galsperger
Erasm Chuen († 1441)
Wolfgang Studniczer
Jacob an dem Markt zu Auzse
Hans Swerngebel von Salzburgl
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Ressner († 1448)
Margareth Gurl
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wernhart (Bernhard) Fuchsperger
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Unndtersperger (Resperger/Ursperger)
Wilhalbm Schauregkher († 1449)
Ott Kettnar (Kettner) († 1441)
Jorig Kettnar (Erbe von Ott Kettnar)
Wolfgang Ennstaler
Jacob an dem Markt zu Auzse
Niclas Pogenwirth
Wolfgang Resperger
Jacob an dem Markt zu Auzse
Jacob Hertreich (seit 1441 Bürger von Aussee)
Der Keczel († 1445), Weitergabe an Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt
Der Pössel († 1445), Weitergabe an Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt
Ott Kettner († 1445), Weitergabe an Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt
Jacob an dem Markt zu Auzse
Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt – Lehen von Kaiser Friedrich III.
Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt – Lehen von Kaiser Friedrich III.
Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt – Lehen von Kaiser Friedrich III.
Jacob an dem Markt zu Auzse
Linhart Angrer
Clement Prawn
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Praun und Verweser des Hallamtes
Wolfgang Winter und Verweser des Hallamtes
Mathes Aigner und Verweser des Hallamtes
Jacob an dem Markt zu Auzse

Die letzten Hallinger

  • Niclas Pogenwirth , Hans von Tyerna (zugezogen und Bürger von Aussee), Wolfgang Ursperger
  • Erasm Hertreich (Sohn des Ulrich Hertreich), Jacob Hertreich (Sohn des Ulrich Hertreich), Pernhart Vetter die Praun
  • Clement Praun, Christof Praun, Friedrich III. Segrecker
  • Wolfgang Vetter die Praun, Lienhart Angrer , Siegmund Rändl
  • Andre Köchel , Wolfgang Ennstaler ,

Das Verbleiben der Hallinger nach der Auflösung der Ämter in 1449: Die Rechtsgrundlage dazu war das bestehende "unanfechtbare Rückkaufrecht des Landesherrn" (Kaiser Friedrich III.).

1449, 16. Jänner, bis 1455:
Die Hofkammer von Kaiser Friedrich III. (A.E.I.O.U.) – des Reiches allerhöchste Schlafmütze – kaufte gegen Entschädigung alle Hallämter, Dörrhäuser und die dazugehörigen Liegenschaften im Markt Aussee sowie den Erwerb aller Salinenrechte des Salzberges am Sandling. Dadurch wurden die Hallinger praktisch enteignet, die Hallinger-Genossenschaften aufgelöst. Alle Hallinger-Rechte wurden abgelöst und es erfolgte die Übernahme des Berg- und Hüttenwesens in das "Ärar".

In den Jahren 1450 sowie 1452 bis 1455 erwarb die Hofkammer die restlichen Hallämter und die dazugehörigen Liegenschaften.

Drei Hallinger legten dagegen Protest ein und wurden höher entschädigt. Ein Hallinger, der Marktrichter und Bürger Siegmund Rändl (oder Reindl), verkaufte 1455 an die Hofkammer, ging aber danach 1459 vor Gericht an den "Hauptstuhl des westfälischen Femegerichtes in der Freien Krummen Gesellschaft zu Wickede", da er sich hintergangen und übervorteilt fühlte. Angeklagt war unter anderem auch Kaiser Friedrich. Am 29. Juli 1460 erfolgte die letzte Vorladung an Siegmund Rändl, der er aber nicht nachgekommen war. Der Grund seines Fernbleibens ist nicht bekannt. Wie der Prozess ausging, ist ebenfalls nicht dokumentiert. Er dürfte demnach ohne Ergebnis eingestellt worden sein. Die Pfannhausstatt verblieb bei der Hofkammer.

Eine einzige Pfannhausstatt konnte die Hofkammer nicht erwerben, da die Besitzerin ihr Hab und Gut dem Heiligen-Geist-Spital, dem "Salinen-Spital" im Markt Aussee, bereits früher vermacht hatte.

Quellen

  • Ritter von Srbik: "Geschichte des österreichischen Salzwesen", 1919
  • Hollwöger, Franz: "Das Ausseerland", 1956
  • Pollner, Michael: "Geschichte Aussee 113 v. Chr. bis dato" (unveröffentlicht)