Die Hallinger zu Aussee - Auzze - Ausze

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Die Hallinger zu Aussee - Auzze - Ausze in der Grafschaft Ennstal des Herzogtums Steiermark 1211 bis 1455.

Einleitung

Ein Großteil der hier genannten Familiennamen ist in dem vom Herzog Albrecht I. der Steiermark – Sohn von König Rudolf I. Habsburg – angeordneten Urbar von 1280 bereits angegeben.

Die Siedeberechtigung über eine Pfanne, einer Pfannhausstatt, ist ein Lehen des Landesfürsten der Steiermark und wird an jene Personen, entweder als Belohnung oder an die über entsprechende finanzielle Mittel oder über gute Beziehungen verfügen, verliehen.

Es sind diejenigen beim "Salzwesen Privilegierten Salzfertiger" an den "Pfannhausstätten". Ihnen obliegt die Produktion, die Verpackung, der Vertrieb und Handel.

Die Siedeberechtigung kann in der Familie weiter vererbt werden. Nach dem Tode eines Hallingers ohne Nachkommen wird das Lehen vom Landesfürsten eingezogen und neu vergeben. Dazu ist es aber auch notwendig nach Aussee zu siedeln und Bürger zu werden.

Ein Hallinger, dies kann auch eine Frau sein, kann den Anteil an der Pfanne auch an weitere Subunternehmer mit prozentueller Aufteilung weitergeben. Diese werden gleichfalls als Hallinger betitelt und betreiben ihren Pfannanteil auf eigene Kosten.

Der Siedeberechtigte wird ab 1300 zum Hallamtsinhaber, dem "Hallinger", und wird ab 1448 von Kaiser Friedrich III. (A.E.I.O.U.) als "Verweser des Halls" bezeichnet.

Kaiser Friedrich III. zieht alle Hallämter – enteignet – 1449 gegen eine großzügige Entschädigung und Verleihung vom Ämtern ein, wobei nur drei Hallinger dagegen mit Erfolg Einspruch erheben. Neuer Eigentümer wird die Kaiserliche Hofkammer Wien. Das Salzkammergut, mit dem österreichischen und dem steirischen Teil, wird dadurch begründet. Die drei Hallämter der Kollegialkirche zu Wiener Neustadt bleiben weiterhin bestehen.

Chronologie

Für die Betreiber der Sudpfannen entsteht der Begriff "Hallinger" und jeder hat im "Pfannhaus" einen bestimmten Arbeitsplatz, die Pfannhausstatt. An der Pfannhausstatt sind sechs Arbeitsplätze:

1.) Der Schürstab – bei der Feuerung;
2.) das Zuziehen – der Salzkristalle;
3.) das Heben – über den Pfannenrand;
4.) die Pehrschaufel – Sammeln des ausgepressten Salzes und das Füllen der Kufen;
5.) das Possl – einstoßen in die Kufen;
6.) das Helfen – bei 1–5 wo es Not tut.

Die "Hallinger", die "Herren des Salzsiedens", übernehmen im Markt Aussee die Salzproduktion und Vertrieb. Die "Hallinger" sind die beim "Salzwesen Privilegierten Salzfertiger" an den "Pfannhausstätten". Ihnen obliegt die Produktion, die Verpackung, der Vertrieb und Handel. Die Siedeberechtigung ist ein Lehen des Landesfürsten. Die "Hallinger" sind gesellschaftlich aufgestiegen und Unternehmer geworden. Zum Teil verrichteten sie noch persönlich eine oder mehrere Tätigkeiten der Arbeitsplätze oder hatten dafür eigene Lohnarbeiter eingestellt. Dies war bis 1448 möglich, als Kaiser Friedrich III. (A.E.I.O.U.) sie enteignet und fast allmächtige "Salzverweser", die später sogenannten "Salzbarone", einsetzt.

Aus dem Jahre 1300 ist der Hallinger Niklas von Röhr(e)nbach bekannt.

Des Weiteren sind bekannt:

Symon Greiml Windischer Ott Ledrer Öttinn (Frau vom Ött)
Meinl Tauschindinn (Tauscherin) Swarttz Reneysinn (Frau vom)
Ruetz Gebhart Jacob Albner Wolf Elbel Chuental
Phnurr Heinrer Reneis Chetner Stiegwein Pupf Grill
Anmerkung:
- Von Ruetz ist bekannt, dass er den herzoglichen Lehenwald bewirtschaftete. 
  Sein Gut Ruetzenreut ist dato "Kalß im Draxl", Unterkainisch Nr.14
- Die Tauschindinn war eine sehr beachtenswerte Persönlichkeit. 
  Nach ihr ist dato die Anhöhe bei Bad Aussee – die Tauscherin – benannt.

In diesem Jahr richten die Hallinger in Aussee eine rechtliche Vertretung durch einen Notarius in Graz ein, um nicht bei jeder kleineren oder größeren strittigen Auseinandersetzung die lange beschwerliche, mindestens zehn Tage dauernde, Hin-, Rückfahrt machen zu müssen. Die Vertreter sind alle, bis zur Übernahme durch die Hofkammer in Wien 1455, namentlich dokumentiert.

Aus der >Gelegenheit der Arbeit an den vier Sudpfannen< entsteht ein "erbliches Gewohnheitsrecht".

Die "Hallinger" bildeten eine eigene >Gewerkschaft< und kamen dadurch in Konflikt mit den Landesherren, Herzog Albrecht I. und Herzog Otto der Steiermark. Sie beriefen die Hallinger an den Hof nach Graz um sie zu maßregeln und eine neue Verordnung zu erlassen.

  1. aus dem privaten Waldeigentum für 400 Mark Silber 20 Siedewochen lang das
     Holz (den Pfannwid) zu den zwei neuen Pfannen zu stellen, wobei eine Woche
     zu 10 Mark gerechnet wird. Wer kein Holz liefern kann, zahlte je Pfanne und
     Woche 10 Mark und die ganze Genossenschaft haftete solidarisch dafür;
  2. zwei neue Pfannen "aus guten Stücken wohl zu bereiten" und zwar in der kurzen
     Frist vom 11. September bis zum Sankt Kolomanstag (13. Oktober) desselben Jahres;
  3. das herzogliche Salinenwesen zu fördern und die neue - nicht erhalten
     gebliebene - Amtsordnung einzuhalten;
  4. das landesfürstliche Waldeigentum anzuerkennen und die herzoglichen
     Holzleute nicht zu beirren;

  "Wir Rudolf usw. tun kund, daß wir unsern Getreuen Jakob an dem Markt zu Aussee
  und seinen Gesellen, unsern Hallingern zu Aussee hinterlassen haben unser Sieden
  daselbst zu Aussee von Weihnachten, die nächstens kommen, über das ganze Jahr, 
  also daß sie uns dasselbe unser Sieden besorgen sollen mit Holz und mit allen 
  andern Sachen, deren man dazu bedarf, wie es nötig ist, und wie sie uns das 
  verheißen haben mit ihrer Treue. Dazu haben wir ihnen die Gnade getan, daß sie
  uns statt der 44 Fuder Salzes, die sie uns dieses gegenwärtige Jahr geben, 
  in den künftigen Jahren nur 22 Fuder Salzes geben soll bis an unseren Wideruf.
  Mit Urkund dieses Briefes gegeben zu Wien am Samstag nach Margarete 1359."

  • 1336: Peter Pöffl
  • 1359: Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1362: Ötel der Weyzz und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1374: Praun († um 1388) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1378:
Ott der Almer; nach seinem Tod erben seine Witwe und Tochter das Amt
Christein der Westerwurger
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1381: Symon der Chettner und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1386:
Jacob der Grebniger
Simon der Chettner
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1389: Prawn, Sohn des Praun und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1390: Gilg der Jarolter und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1394:
Mert der Stoll
Symon der Chettner
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1395: Hainrich der Bschehe und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1398: Symon der Chettner und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1398: Jacob der Chalechach und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1399: Wolfgang Praun, Sohn des Prawn († 1420) und Jacob an dem Markt zu Auzse

Leupolt der Hofer (Hofar)
Wolfgang Praun, Sohn des Prawn († 1420)
Jacob der Chaloch
Symon der Pilgreim
Hans der Miesvogel von Yrnig († um 1415)
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1405: Melchisedech Grebniger und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1409:
Lipp Studniczer (Teilhaber)
Gilg Studniczer (Teilhaber)
Jacob an dem Markt zu Auzse
Jörg der Pewrär
Lipp Studniczer (Teilhaber)
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1416: Jacob der Chalhach († 1418) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1418:
Erasm Kuen
Melchisedech der Grebinger
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1420: Marx Siglstorfer (Sitelstorfer) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1421: Marx Siglstorfer (Sitelstorfer) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1422: Achacz der Prawun (Praun) († 1434) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1423: Marx Siglstorfer (Sitelstorffer) und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1425:
Ruprecht Mauthaber
Wolfgang Ressner
Jacob Danibiczer
Erasm Chunn (Chun)
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Ressner
Asem Chuen
Jacob an dem Markt zu Auzse

1427:

Wolfgang Ressner
Asem Chunn (Chuen)
Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1428: Jacob Danibiczer und Jacob an dem Markt zu Auzse
  • 1429
Ulrich Hertreich
Hanns Hofer († 1438)
Achacz der Prawun (Praun) († 1434)
Wolgang Ressner
Erasm Chunn (Chun) († 1441)
Jacob an dem Markt zu Auzse
Hanns Hofar (Hofer) († 1438)
Achacz der Prawun (Praun) († 1434)
Arasmus Chuen († 1441)
Wolfgang Studniczer (Teilhaber) († vor 1444), Sohn von Gilg Studniczer
Matthias Studniczer (Teilhaber) († vor 1444), Sohn von Gilg Studniczer
Jacob an dem Markt zu Auzse
Jorg Galsperger
Achacz der Prawn
Andre der Kochel
Jacob an dem Markt zu Auzse
Erasmus Kuen († 1441)
Jorg der Galsperger
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Prawn, Sohn des Achacz Prawun
Jacob an dem Markt zu Auzse
Jorg Galsperger
Erasm Chuen († 1441)
Wolfgang Studniczer
Jacob an dem Markt zu Auzse
Hans Swerngebel von Salzburgl
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Ressner († 1448)
Margareth Gurl
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wernhart (Bernhard) Fuchsperger
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Unndtersperger (Resperger/Ursperger)
Wilhalbm Schauregkher († 1449)
Ott Kettnar (Kettner) († 1441)
Jorig Kettnar (Erbe von Ott Kettnar)
Wolfgang Ennstaler
Jacob an dem Markt zu Auzse
Niclas Pogenwirth
Wolfgang Resperger
Jacob an dem Markt zu Auzse
Jacob Hertreich (seit 1441 Bürger von Aussee)
Der Keczel († 1445), Weitergabe an Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt
Der Pössel († 1445), Weitergabe an Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt
Ott Kettner († 1445), Weitergabe an Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt
Jacob an dem Markt zu Auzse
Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt – Lehen von Kaiser Friedrich III.
Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt – Lehen von Kaiser Friedrich III.
Kollegiat Kirche zu Wiener Neustadt – Lehen von Kaiser Friedrich III.
Jacob an dem Markt zu Auzse
Linhart Angrer
Clement Prawn
Jacob an dem Markt zu Auzse
Wolfgang Praun und Verweser des Hallamtes
Wolfgang Winter und Verweser des Hallamtes
Mathes Aigner und Verweser des Hallamtes
Jacob an dem Markt zu Auzse

Die letzten Hallinger:

Niclas Pogenwirth Hans von Tyerna (zugezogen und Bürger von Aussee) Wolfgang Ursperger
Erasm Hertreich (Sohn des Ulrich Hertreich) Jacob Hertreich (Sohn des Ulrich Hertreich) Pernhart Vetter die Praun
Clement Praun Christof Praun Friedrich III. Segrecker
Wolfgang Vetter die Praun Lienhart Angrer Siegmund Rändl
Andre Köchel Wolfgang Ennstaler

Verbleiben der Hallinger nach der Auflösung der Ämter in 1449. Die Rechtsgrundlage dazu war das bestehende >unanfechtbare Rückkaufrecht des Landesherrn< (Kaiser Friedrich III.)

Die Hofkammer von Kaiser Friedrich III. (A.E.I.O.U.) – des Reiches allerhöchste Schlafmütze – kaufte gegen Entschädigung alle Hallämter, Dörrhäuser und die dazugehörigen Liegenschaften im Markt Aussee, sowie Erwerb aller Salinenrechte des Salzberges am Sandling. Dadurch wurden die Hallinger praktisch enteignet, die Hallinger Genossenschaften aufgelöst. Alle Hallinger Rechte wurden abgelöst und es erfolgt die Übernahme des Berg- und Hüttenwesens in das >Ärar<

In den Jahren 1450 und 1452 bis 1455 erwarb die Hofkammer die restlichen Hallämter und die dazugehörenden Liegenschaften.

Drei Hallinger legen dagegen Protest ein und wurden höherwertig entschädigt. Ein Hallinger, der Marktrichter und Bürger Siegmund Rändl (oder Reindl) verkaufte 1455 an die Hofkammer, ging aber danach 1459 vor Gericht an den "Hauptstuhl des westfälischen Femegerichtes in der Freien Krummen Gesellschaft zu Wickede" da er sich hintergangen und übervorteilt fühlte. Angeklagt war unter anderem auch der Kaiser Friedrich. Am 29. Juli 1460 erfolgte die letzte Vorladung an Siegmund Rändl, der er aber nicht nachgekommen ist. Der Grund seines Fernbleiben ist nicht bekannt. Wie der Prozess ausging, ist auch nicht dokumentiert. Er dürfte demnach ohne Ergebnis eingestellt worden sein. Die Pfannhausstatt verblieb bei der Hofkammer.

Eine einzige Pfannhausstatt konnte die Hofkammer nicht erwerben, da die Besitzerin ihr Hab und Gut dem Heilgen-Geist-Spital, dem "Salinen-Spital" im Markt Aussee bereits früher vermacht hatte.

Quellen

  • Ritter von Srbik: "Geschichte des österreichischen Salzwesen", 1919
  • Hollwöger, Franz: "Das Ausseerland", 1956
  • Pollner, Michael: "Geschichte Aussee 113 v. Chr. bis dato" (unveröffentlicht)