Landschaftsschutzgebiet Nr. 45 Paltental
Das Paltental wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 45 Paltental bezeichnet.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Erklärung von Gebieten des Palten- und des Liesingtales zum Landschaftsschutzgebiet.
Im Bereich des Palten- und des Liesingtales wird ein in den Gemeinden Lassing, Selzthal, Rottenmann, Trieben, Gaishorn am See und Treglwang, Politischer Bezirk Liezen, gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976 erklärt.
Weblink
- Position auf AMap (korrigierter neuer Link, Datenstand, 06.03.2025)
Quellen
- RIS Bund
- Quellen für diesen Artikel können u. a. sein:
- Austrian Map, Teil der Österreichischen Karte des Bundesamts für Eich- Vermessungswesen (BEV), im Internet unter maps.bev.gv.at abrufbar.
- OpenStreetMap (OSM) ist ein freies Projekt, das frei nutzbare Geodaten sammelt, strukturiert und für die Nutzung durch jedermann in einer Datenbank vorhält (Open Data).