Kolumban von Wieland

Aus EnnstalWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gemälde von Kolumban von Wieland
Wappen von Kolumban von Wieland

Kolumban von Wieland (* 1735 in Graz) war in den Jahren 1779 bis 1787 der 55. Abt des Benediktinerstiftes Admont.

Biografie

Kolumban von Wieland absolvierte seine Sudienjahre in Admont und Kremsmünster (). 1754 trat er in das Admonter Ordensgelübde ein, wurde zum Priester geweiht und war dann als Kaplan in Wildalpen tätig. Auch war er zu jener Zeit Lehrer am Stiftsgymnasium Admont sowie Hofmeister und Kämmerer[1] im Stift Admont. Am 9. August 1779 wurde Kolumban von Wieland zum Abt gewählt. Am 19. September desselben Jahres wurde er in Salzburg gesegnet.

Geschichtliche Ereignisse

1782 beschließt Kaiser Josef II. ein Gesetz zur Aufhebung der Klöster. Dadurch war auch das Stift Admont gefährdet, hatte aber durch den Salzburger Erzbischof einen maßgeblichen Fürsprecher, wodurch die Auflösung verhindert werden konnte. Das Erbfolgerecht trat in Kraft. Dieses Recht sprach den Geschwisterprojektes des Stiftes Admont die gleiche Erbrechte zu. Dadurch musste das Stift Admont die Ordensgemeinschaft beschränken und den Überschuss des Einkommens an den Religionsfond abliefern.

Persönliches Wappen

Das Wappenschild von Kolumban von Wieland ist in insgesamt fünf Abschnitte unterteilt, wobei der rechte[2] Abschnittsbereich über das gesamte vertikale Schild verläuft. Die anderen Bereiche sind in gleich große Fragmente unterteilt, wobei in diesem Zentrum noch ein kleines Schild darüber gelegt ist. Im rechten Abschnitt sind zwei Rautenformen dargestellt. In den vier anderen Bereichen sind abwechselnd Tiere auf Hügeln abgebildet. Im Oberwappen befindet sich in der Mitte eine Mitra[3], aus der an beiden Seiten je ein Abtstab (oder Bischofstab, auch Krummstab genannt) ragt. Als Schildträger dient eine kunstvoll geschwungene und aufwendig gestaltete Umrandung. Im unteren Teil des Wappens ist in gebogener Form COLUMBANUS D G ABAS ADMONTE geschrieben.

Einzelnachweise

  1. Führung der Finanzen
  2. In der Wappenkunde werden die Seiten links und rechts (auch hinten oder vorne genannt) nicht aus der Sicht des Betrachters, sondern aus der Sicht des Schildträgers, bezeichnet.
  3. dreiecksähnliche Kopfbedeckung von Bischöfen und anderen kirchlichen Würdenträgern mit Jurisdiktion (zum Beispiel Äbte).

Quelle

  • Druckwerk und digitales Speichermedium mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung des Stiftes Admont zur Verwendung im Ennstalwiki.
Zeitfolge