Schloss Hartheim

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Schloss Hartheim, Ansicht von Südwesten

Das Schloss Hartheim ist ein Renaissanceschloss in Alkoven in Oberösterreich. Es ist vor allem als Ort der Tötung behinderter und psychisch kranker Menschen, von KZ-Häftlingen und ausländischen Zivilarbeitern durch die Nationalsozialisten zwischen Mai 1940 und Dezember 1944 bekannt.

Über das Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten

Dieser Beitrag dient als weiterführender Artikel über den Tod von Maria Karoline von Sachsen-Coburg und Gotha.

Die "Aktion T4", der Prinzessin Marie zum Opfer fiel, begann mit Anfang Mai 1940 in der "Ostmark". In den späten 1920er-Jahren gewann die Diskussion an Gewicht, "dass die knappen Mittel der staatlichen Sozialpolitik zum überwiegenden Teil dort eingesetzt werden sollten, wo Aussicht auf Erfolg stand. Unmittelbar vor Kriegsbeginn (1939) fiel die Entscheidung für den Start der Euthanasieprogramme und die Art und Weise ihrer Durchführung. Dieser Zeitpunkt war nicht zufällig: jeder Krieg verschiebt das Normen- und Wertesystem der betroffenen Gesellschaft, es werden Handlungen möglich, die in Friedenszeiten keine Akzeptanz finden würden."

Seit Ende April 1940 war die Tötungsanstalt Hartheim in Alkoven bei Linz betriebsbereit. Der Psychiater und "T4" Gutachter Rudolf Lonauer leitete sowohl die Tötungsanstalt Hartheim wie auch die Landesheilanstalt Niedernhart, in die Prinzessin Marie eingewiesen wurde. Hier wurde das Schicksal von Prinzessin Marie besiegelt. Die vergessene Prinzessin wurde in der Tötungsanstalt Hartheim ermordet.

Die Tötungsanstalt Hartheim hatte Kremationsöfen, eine Gaskammer. Transporte wurden mit Bussen durch das Tor des Schlosses in den Arkadenhof gefahren. Im Entkleidungsraum mussten sich die Opfer ausziehen. Ein Arzt verifizierte die Identität der Opfer. Danach wurden an die 60 nackten Patienten in die etwa 25 m² Gaskammer gepfercht. Diese war als Baderaum mit Duschköpfen getarnt. Nach dem Verschließen der luftdichten Türen wurde das tödliche Gas freigesetzt. Nach etwa 15 Minuten waren alle in der Gaskammer tot. Die Leichen wurden in den Totenraum geschleift. Vor der Verbrennung wurden die Goldzähne entfernt. Eine Knochenmühle zerkleinerte die Knochen. Ein Teil der Asche wurde in Urnen gefüllt, ein größerer Teil in die nahe Donau entleert oder beim Schloss vergraben. Die Opfer kamen meistens aus österreichischen Anstalten für Menschen, die als psychisch krank oder beeinträchtigt diagnostiziert war. Unter ihnen Prinzessin Marie.

Es gab mutige Stimmen, die dagegen auftraten. Unvergessen die aufrüttelnden Worte des Münsteraner Bischof Clemens von Galen in seiner Predigt vom 3. August 1941: "...hier handelt es sich um Menschen, unsere Mitmenschen, unsere Brüder und Schwestern. Arme Menschen, kranke Menschen, unproduktive Menschen meinetwegen. Aber haben sie damit das Recht auf das Leben verwirkt? Hast du, habe ich nur solange das Recht zu leben, solange wir produktiv sind, solange wir von anderen als produktiv anerkannt werden?" (3)

Diese Predigt, die Ablehnung der Bevölkerung führten dazu, dass die unsägliche Vernichtungs- und Tötungsaktion T4, die scheinbar lebensunwertes Leben auslöschen wollte, um erbgesunden Menschen Platz zu machen, auf Befehl von Adolf Hitler am 24. August 1941 gestoppt wurde. Doch dies verhinderte das Morden nicht. Andere Wege wurden gefunden.

"Was sich hier zugetragen hat, ist eine Verschiebung des normativen Rahmens, der die Grundlage unserer Zivilisation bildet und der besagt, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ausnahmslos allen Menschen zusteht. Der Nationalsozialismus kündigte diesen Konsens auf und behauptete: die Schwächsten, die unheilbar Kranken, die Behinderten dürfen geopfert werden, um die Lebenschancen der Gesunden zu verbessern. Indem der Nationalsozialismus eine entsprechende eigene Moral etablierte, wurde das Töten zu einer möglichen Methode der Lösung politischer und sozialer Probleme." (1)

Die tragische Herausforderung bleibt, dass diese menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus mit dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus nicht verschwunden ist. Der Stolperstein von Prinzessin Maria Karoline gilt dem Gedenken an eine Frau, die eingebettet in ihre Familie, jäh herausgerissen wurde und in Einsamkeit einen furchtbaren Tod starb. Dass das Gedenkprojekt "Gegen das Vergessen" durch die Stolpersteinlegung Prinzessin Maria Karoline nun Namen und Platz schenkt in Schladming, zeugt von tiefstem Respekt allem Leben gegenüber. Es sind mit gerade die Stimmen von jungen Menschen, die hier ans Licht bringen, was vergessen schien. Dies darf und muss uns zur Mahnung und zum Auftrag werden.

Zum Auftrag, dafür einzutreten, dass jedes Leben lebenswert ist. Zur Mahnung, dass weder Eugenik noch Euthanasie ihre Berechtigung haben.

Im Schloss Hartheim umgebrachte Personen aus dem Bezirk Liezen

Weblink

Quellen

(1) "Die nationalsozialistischen Euthanasieverbrechen", Rede von Dr.in Brigitte Kepplinger zur Gedenkveranstaltung anlässlich des Gedenktages gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, Freitag, 4. Mai 2012)
(3) Euthanasiepredigt, Bischof Clemens von Galen, 3. August 1941