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Autostandgebühren in Schladming anno 1928
Die Autostandgebühren in Schladming anno 1928 sind die geschichtlichen Vorläufer der 2011 diskutierten Parkgebühren in der Innenstadt von Schladming.
In den 1920er Jahren
Schon in den 1920er Jahren hatten die Stadtväter von Schladming vorausgeahnt, dass der zunehmende Autoverkehr in der Innenstadt Probleme bringen wird, die zeitgerecht zu lösen wären. Auch darüber informiert uns der "Ennstaler".
"Autostandgebühren. Der Stadtgemeinde Schladming wurde durch das Landesgesetz vom 9. März 1928 die Bewilligung erteilt, für alle regelmäßig dem Personentransport dienenden Automobile (Autoomnibusse), die am Hauptplatz in Schladming ohne vorhergehende Bestellung Aufstellung nehmen und zu jedermanns Gebrauch bereitgehalten werden, jährlich folgende Abgaben einzuheben: für ein Automobil (Autoomnibus) bis zu 10 Sitzplätzen 50 Schilling, über 10 Sitzplätze 100 Schilling."
Quelle
- Heimatkundliche Blätter von Schladming Nr. 34, Oktober 1997, verfasst von Walter Stipperger