Vierfachmord am Heiligen Abend

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Der Vierfachmord am Heiligen Abend erschütterte 1776 die Obersteiermark. Ein Hammerschmiedeknecht erschlug am 24. Dezember in Klamm bei Rottenmann mit einer Axt einen Bauern, dessen Frau und zwei Kinder.

Die Geschichte

Es wird wohl ehevor wissend seyn, weilen ich halt leuthe umgebracht habe. Das war die Antwort des 24-jährigen, bis dahin unbescholtenen Hammerschmiedeknechts Raubmörder Johannes Hoffer am 9. Jänner 1777 auf die einleitende Routinefrage bei seiner Einvernahme über die Ursachen seiner Festnahme. Hoffer hatte am 24. Dezember 1776, kurz vor Mitternacht, in Klamm bei Rottenmann, das damals zum Landgericht Wolkenstein gehörte, ein grausames Verbrechen verübt. An jenem Tag mittags hatte der Täter nach einjähriger Tätigkeit sein Dienstverhältnis mit dem Hammerschmiedemeister in Klamm aufgelöst. Dafür hatte er aber nur zehn Kreuzer Lohn erhalten. Hoffer blieb bis ungefähr elf Uhr abends bei seinem Arbeitskollegen Jakob Leeb, wo er sich zur Ruhe begab. Kurze Zeit später stand er aber wieder auf und ging mit einer Hacke, die er unter seinem Rock verbarg, zum Haus des Bauern Kurzreitter. Dort bat er die Bäuerin unter dem Vorwand, sich wärmen zu wollen, da er noch vorhatte, im Wald eine eiserne Fuchsfalle aufzustellen, um Einlass. Die Bäuerin ließ ihn in die Küche und legte sich wieder schlafen. Bei der Familie handelte es sich um Blasius Jantschner, Maria Jantschner und deren Tochter Maria und Sohn Andreas Jantschner.

Dann wartete Hoffer noch ungefähr eine Stunde, bevor er das Schlafzimmer der Bauersleute betrat. Zunächst versetzte er den beiden je einen Schlag mit der Hacke auf den Kopf, wodurch die Getroffenen schreiend aus den Betten sprangen. Hoffer schlug abermals mit der Schneide der Hacke jeweils mindestens sechsmal auf die Opfer ein, bis sie leblos am Boden liegen blieben. Über die Stiege ging er in das Schlafzimmer der beiden Kinder, wo bereits die 13-jährige Tochter durch den Tumult aufgewacht war. Sie versuchte vergeblich, die Kammertüre zuzuhalten, wurde aber vom Täter aufgestoßen und erschlug mit der Hacke auch das Mädchen. Dann brachte er noch den im Bett liegenden kleinen Buben mit zwei Axthieben um.

Schließlich brach er mit der Hacke in der Kammer der Kinder einen versperrten Kasten auf und stahl eine Holzkassette mit über 100 Gulden in verschiedenen Münzen. Doch Hoffer war mit dieser Beute noch nicht zufrieden und durchsuchte in die Schlafstube der ermordeten Eheleute im Parterre des Hauses die Hose des Bauern. Darin fand er noch einen geringen Geldbetrag. Er kehrte neuerlich in die Schlafkammer der Kinder zurück, wo er eine versperrte Truhe aufbrach, darin aber nur Mehl fand.

Nachdem sich der Täter seine blutigen Hände in der Küche gewaschen hatte, verließ das Haus und warf die Mordwaffe in einen Graben. Er kehrte gegen ein Uhr früh in seine Unterkunft zurück. Dort zog er sich um und ließ sein blutiges Gewand sowie den Großteil des geraubten Geldes in seiner Truhe. Dann ging er nach St. Gallen, wo er aufgewachsen war. Dort wollte er sich neue Arbeit suchen. Am Buchauer Sattel zwang ihn tiefer Schnee zum Umkehren. Um drei Uhr früh am Stefanitag erreichte er wieder seine Unterkunft in Klamm.

Nachdem er sich ein weiteres Mal umgezogen hatte, ging er nach Rottenmann, wo er die Heilige Messe besuchte. Dort traf er Anna Maria Randtlin, die Tochter seines ehemaligen Dienstherrn und Hammerschmiedemeisters, mit der er ein Liebesverhältnis und die er geschwängert hatte. Sie bedrängte ihn mehrfach um Geld, worauf Hoffer ihr als "Taufgeld" aus der Raubbeute sechs Gulden schenke, ihr aber nicht sagte, woher er das Geld hatte. Im Anschluss an dieses Gespräch ging er in Rottenmann ausgiebig Mittagessen, wofür er einen Gulden und 24 Kreuzer bezahlte. Mittlerweile hatte er eine Beschäftigung als Hammerschmiedeknecht bei der Hammerschmiede der Frau Penggin in Kalwang angeboten bekommen, wohin er mit deren Fuhrmann und Fuhrwerk hinfuhr. Seine Truhe mit dem Großteil der Beute und Bekleidungsstücke ließ er jedoch in seinem früheren Quartier in Klamm zurück.

Festnahme und Gerichtsverfahren

Der Landgerichtspfleger von Wolkenstein, Franz Karl Reichart, verständigte am 5. Jänner 1777 den Landgerichtsverwalter von Freyenstein, Franz Anton Haßlinger, schriftlich über den grausamen Raubmord, den Verdächtigen und dessen Aufenthaltsort. Haßlinger ließ den Verdächtigen durch seinen Gerichtsdiener in der Hammerschmiede in Kalwang in der Nacht zum 6. Jänner festnehmen und in den landgerichtlichen Arrest verschaffen. Am 9. Jänner fand dann die Einvernahme von Hoffer durch den Landgerichtsverwalter in Anwesenheit von zwei Zeugen statt. Dabei gab Hoffer als Tatmotiv an, Geld benötigt zu haben. Den Bauern Kurzreitter habe er deswegen als Opfer ausgesucht, weil dieser von den Leuten als reich bezeichnet worden sei. Den Entschluss zur Tat habe er bereits 14 Tage vor deren Ausführung gefasst. Doch erst am Heiligen Abend konnte er sich zur Ausführung seiner Tat durchringen. Damit ihn niemand verraten könne, habe er alle Bewohner umgebracht.

Das Landgericht Freyenstein (heute St. Peter-Freienstein) war lediglich für die Festnahme, Verwahrung und Befragung des Raubmörders zuständig. Die Zuständigkeit ergab sich nicht nach dem Tatort, sondern nach dem Ort der Ergreifung des Täters. Die Folter war erst Anfang des Jahres 1776 abgeschafft worden. Sie durfte jedoch bereits schon vorher nicht mehr vom Landgericht Freyenstein nicht angewendet werden. Das eigentliche Gerichtsverfahren wurde vom k. k. und landfürstlichen Banngericht unter der Leitung des Bannrichters in Obersteyer, Dr. Karl Joseph Unruhe, durchgeführt. Am 15. Jänner ersuchte Landgerichtsverwalter Haßlinger die k. k. Innerösterreichische Regierung in Graz um Entsendung des Banngerichts.

Das am 21. Jänner 1777 beauftragte Banngericht verurteilte Hoffer am 22. März zum Tod durch Rädern. Der Verurteilte sollte von unten nach oben gerädert werden. Damit war gemeint, beginnend mit den Beinen sollten ihm mit der Schneide des Richtrades die Gliedmaßen und zum Schluss die Halswirbeln zertrümmert werden. Wegen bekundeter Reue und Bußfertigkeit wurde ihm aber dann am 7. April am Richtplatz des Landgerichtes Freyenstein sofort der Todesstoß versetzt.

Quelle