Datei Diskussion:Erste Alpenländische Volksbrauerei Schladming Werbung Etikette.jpg

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User:Peter Krackowizer Hallo Peter, ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen, diese Seite ist ja von 1985, daher noch nihct 70 Jahre alt. Also kann dir da die NB, bzw. der Zeitungsverlag bzw. Autor drauftseigen - anders ist es bei der Werbegrafik, die wird schon an die 100 Jahre alt sein, damit ist der Grafiker anzunehmenderweise 70 Jahre tot. So halten wir es bei Commons. Aber die ganze Seite als frei zu benennen ist gefährlich. lg K@rl 12:55, 31. Aug. 2022 (UTC)

Danke für deinen Hinweis. Mag. swiki:Claus Meyer von den swiki:Salzburger Nachrichten hatte im Zuge eines Gesprächs vor ein paar Jahren mit den zuständigen Personen von ANNO über das Thema Veröffentlichungen von digitalisierten Zeitungen und Zeitschriften der Österreichischen Nationalbibliothek gesprochen. Die ÖNB ist der Auffassung, dass den von ihnen öffentlich zur Verfügung gestellten Zeitungen und Zeitschriften nur ganze Seiten veröffentlicht werden sollten, um allfälligen urheberrechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen. Als Bildlizenz sollte "public domain" verwendet werden. Es widerspräche ja auch dem Urheberrecht, wenn die ÖNB zwar veröffentlichen dürfte, also nicht der Urheber oder Herausgeber, jedoch weitere Personen oder Institutionen dies nicht dürften. Darüber hinaus glaube ich, dass es im Sinne der Schladminger Brauerei ist, wenn das EnnstalWiki über das Unternehmer berichtet, zumal es ja schon einen Sonderausstellung im Stadtmuseum Schladming über das Unternehmen gegeben hatte (111 Jahre insa Schladminger Bier) erklärt dankend --Peter (Diskussion) 16:38, 31. Aug. 2022 (UTC)
User:Peter Krackowizer Ich verstehe deine Intentionen voll. Aber nur weil die Nationalbibliothek etwas veröffentlich ist es automatisch PD. Die Zeitung müsste zumindest 70 Jahre alt sein, damit es frei wird. Wir würden da nur die Grafik aus einem PDF raus nehmen, die schon so alt ist, aber keine Zeitung. Derzeit liegen die Rechte nach wie vor bei dem Verlag der Die Genossenschaft / cooperativ herausgibt und auch nicht bei der NB, d.h. ANNO. Aber es soll keine Belehrung sondern nur ein Hinweis sein - mit komischen Anwaltsbriefen gibts ja derzeit genug Erfahrung auch wenn es nicht um Urheberrecht geht ;-) --K@rl 16:52, 31. Aug. 2022 (UTC)
grüß euch. also im konkreten fall steht unter dem großen I bei ANNO, dass es sich um eine kooperation von OGV und google handelt und unter den FAQs, dass hier diese nutzungsbestimmung zur anwendung kommen. und die würde ich so lesen, dass eine einbindung in ennstalwiki ok geht, meint Wikiuser (Diskussion) 09:07, 1. Sep. 2022 (UTC)
Eine Einbindung ist erlaubt, das heißt aber doch nicht ein kopieren sondern einen Link auf die ANNO Seite anlegen. Da es sich um die Kooperation mit und NB Google handelt, hats du noch die Gefahr, dass Google auf euch los geht und nicht die nationale NB :-( --K@rl 10:17, 2. Sep. 2022 (UTC)
Auf der Seite Nutzung steht explizit "Für Scans, die vom Kooperationspartner Google erstellt wurden, gilt diese Zustimmung zur Nachnutzung mit der Einschränkung, dass die Scans nur zu nicht kommerziellen Zwecken genutzt werden dürfen." Bei der fraglichen Ausgabe geht nicht hervor, dass es sich um Scans von Google handelt. Ich habe zur Klärung eine Anfrage an den Österreichischen Genossenschaftsverband geschickt meint dazu --Peter (Diskussion) 12:46, 2. Sep. 2022 (UTC)
Okay, da hast recht, da hab ich mich geirrt, dass das ANNO da auch die, mir nach wie vor nicht verständliche, NC Möglichkeit bietet. Dann sorry für die Störung. --lg K@rl 12:51, 2. Sep. 2022 (UTC)