Denkmalschutz

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Unter Denkmalschutz versteht man den besonderen Schutz zum Erhalt von beweglichen und unbeweglichen Objekten und Gegenständen, die von Anbeginn der Menschheit von diesen erschaffen wurden und von kulturell, historischer und gesellschaftlicher Bedeutung sind. Dabei werden die unter Denkmalschutz gestellten Objekte und Gegenstände vor der Zerstörung, Veränderung sowie Ausfuhr gesichert.

Allgemeines

Das Spektrum der zu schützender Denkmäler ist sehr weitläufig. Bei diesen Objekten und Gegenständen kann es sich zum Beispiel um archäologische Funde, Schlösser, Skulpturen, Straßen, Bauernhäuser, Münzen und vielem mehr handeln.

Im steirischen Ennstal kommt dieses Bundesrecht[1] am häufigsten bei der Erhaltung von Bausubstanzen zum Tragen. Jeder Abriss, Renovierung, Restaurierung, Umbau, Veränderung oder Bewegung bedarf einer bescheidmäßigen Zustimmung des Bundesdenkmalamtes[2]

Auflistung der Denkmäler im Bezirk Liezen

Hier werden unbewegliche und archäologische Denkmäler im Bezirk Liezen (mit Stand vom 30. Mai 2011, aktueller Stand - siehe Weblinks) aufgelistet.

Hauptartikel: Denkmalliste Admont
Hauptartikel: Denkmalliste Aich
Hauptartikel: Denkmalliste Aigen im Ennstal
Hauptartikel: Denkmalliste Altenmarkt bei St. Gallen
Hauptartikel: Denkmalliste Ardning
Hauptartikel: Denkmalliste Donnersbach
Hauptartikel: Denkmalliste Donnersbachwald
Hauptartikel: Denkmalliste Gaishorn am See
Hauptartikel: Denkmalliste Gams bei Hieflau
Hauptartikel: Denkmalliste Gröbming
Hauptartikel: Denkmalliste Großsölk
Hauptartikel: Denkmalliste Hall bei Admont
Hauptartikel: Denkmalliste Haus im Ennstal
Hauptartikel: Denkmalliste Irdning
Hauptartikel: Denkmalliste Johnsbach
Hauptartikel: Denkmalliste Kleinsölk
Hauptartikel: Denkmalliste Landl
Hauptartikel: Denkmalliste Lassing
Hauptartikel: Denkmalliste Liezen
Hauptartikel: Denkmalliste Michaelerberg
Hauptartikel: Denkmalliste Mitterberg
Hauptartikel: Denkmalliste Niederöblarn
Hauptartikel: Denkmalliste Öblarn
Hauptartikel: Denkmalliste Oppenberg
Hauptartikel: Denkmalliste Palfau
Hauptartikel: Denkmalliste Pichl-Preunegg
Hauptartikel: Denkmalliste Pruggern
Hauptartikel: Denkmalliste Pürgg-Trautenfels
Hauptartikel: Denkmalliste Ramsau am Dachstein
Hauptartikel: Denkmalliste Rohrmoos-Untertal
Hauptartikel: Denkmalliste Rottenmann
Hauptartikel: Denkmalliste St. Martin am Grimming
Hauptartikel: Denkmalliste St. Nikolai im Sölktal
Hauptartikel: Denkmalliste Schladming
Hauptartikel: Denkmalliste Selzthal
Hauptartikel: Denkmalliste Stainach
Hauptartikel: Denkmalliste Tauplitz
Hauptartikel: Denkmalliste Trieben
Hauptartikel: Denkmalliste Treglwang
Hauptartikel: Denkmalliste Weißenbach an der Enns
Hauptartikel: Denkmalliste Weißenbach bei Liezen
Hauptartikel: Denkmalliste Weng im Gesäuse
Hauptartikel: Denkmalliste Wildalpen
Hauptartikel: Denkmalliste Wörschach

Rechtliche Grundlage

Weblinks

Quellen

Einzelnachweise

  1. Novelliertes Denkmalschutzgesetz aus dem Jahr 1923
  2. Das Bundesdenkmalamt ist die zuständige Behörde in Österreich für den Denkmalschutz und untersteht dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.