Tourengehen verboten

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Tourengehen verboten heißt es besonders seit dem Dezember 2015 in manchen österreichischen Skigebieten.

Der Hintergrund

Alpine Skipisten werden nach der aktuellen Rechtsprechung als Wege im Sinne des § 1319a ABGB[1] gesehen. Der Pistenerhalter hat also den von ihm zur Verfügung gestellten Pistenbereich so zu sichern, dass die Benützer diesen gefahrlos befahren können.

Tourengeher dürfen daher Pisten nur dann zum Aufstieg benutzen, wenn eine solche Verwendung nicht vom Pistenerhalter untersagt ist. Denn der Pistenerhalter haftet bei Unfällen auch für jene Benutzer der Pisten, die nicht im Besitz einer gültigen Liftkarte sind, beispielsweise Schwarzfahrer oder eben Tourengeher.

Die Ausgangslage im Dezember 2015

Es fehlt an Schnee, auch an Kunstschnee.

Aufgrund eines weiteren milden Winters konnten viele Lifte nur dadurch ihren Betrieb vor Weihnachten aufnehmen, indem sie durch künstliche Beschneiung ihre Abfahrten bis ins Tal fahrbereit präparierten. Dies hatte aber mancherorts zur Folge, dass nur (sehr) schmale Schneebänder entstanden sind, die zu schmal für talwärts fahrende Skifahrer und bergwärts wandernde Tourengeher sind.

Der Trend der letzten Jahre, dass immer mehr Menschen zu Tourengehern werden, setzt sich auch in der Wintersaion 2015/16 fort. Nicht zuletzt auch, weil viele Skigebiete die Preise für Tageskarten (kräftig) erhöht hatten. So verlangt man in einer Salzburger Skiregion 51 Euro für die Tageskarte[2].

Die Folgen des Schneemangels vor Weihnachten 2015

Trotz Verbote halten sich nicht alle Tourengeher daran, was zunächst im Salzburger Raum die Flachauer Bergbahnen zum Aufstellen von Verbotsschildern und Hinweisen von Rechtsanwälten veranlasste. Auch von Kontrolleuren war schon die Rede.

Hauser Kaibling Bahnen

Für Arthur Moser, Seilbahnenobmann und Hauser-Kaibling-Chef ist die Entscheidung gefallen. Kurz vor Weihnachten hatte nun auch die Hauser Kaibling Seilbahn- und Liftges.m.b.H. & Co KG nachgezogen und aus Sicherheitsgründen das Begehen der Skipisten mit Tourenskiern strengstens verboten und bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Besitzstörungsklage heißt es auf den Tafeln, die bei der Talstation der Liftanlage auf den Hauser Kaibling aufgestellt wurden.

Planai Bahnen

Planai-Hochwurzen-Bahnen GmbH Georg Bliem sieht die Sache noch gelassener. Es gäbe eigene Skitourenabende auf der Hochwurzen und wenn dann der Schnee kommt, werden auch auf der Galsterbergeralm Tourengeher aufsteigen dürfen.

Reiteralm

Auch die Reiteralm verbannte gegen Ende Dezember Tourengeher von ihren Pisten.

Leser-Kommentare

Auf der Internetseite der Quelle für diesen Beitrag meldeten sich Leser zu Wort (Auszug):

  • Tourengehen, auch wettkampfmässig boomt, das steht außer frage. Grund dürfte der fitnesstrend sein, aber auch die horrenden Preise für saisonkarten tragen sicher dazu bei. Nebeneinander auf engen schneebändern zu gehen oder einen Hund mitzunehmen ist abzulehnen. Aber jetzt alle sportbegeisterten auszusperren ist unverständlich.
  • Wie will der Betreiber ein dauerndes Betretungsverbot rechtfertigen, wenn er selbst abseits der Pisten durch Schilder auf Lebensgefahr aufmerksam macht?
  • aber die Gastronomie dürfen die Tourengeher schon aufsuchen oder?
  • Liftbetreiber sind die Buhmänner, weil sie das jetzt verbieten. Sie wären es auch, wenn etwas passieren würde.

Quelle

Einzelnachweis

  1. siehe § 1319a ABGB
  2. siehe Salzburgwiki Salzburgwiki