Melken und Milchbehandlung

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Über Melken und Milchbehandlung schreibt Der Ennstaler im Juni 1907:

Für Landwirte

Die wichtigste Grundbedingung in der Milchwirtschaft ist und bleibt die Ausübung größter Reinlichkeit und Ordnung sowohl in der Haltung und Behandlung des Milchviehs, wie auch beim Melken und in der Behandlung der Milch überhaupt. Daher sollte der Kuhstall täglich mindestens zweimal gründlich ausgemistet, hernach der Stallboden mit Phosphat und Düngegips bestreut und jedesmal wieder reichlich frische Einstreu gegeben werden, bevor mit dem Melken begonnen wird.

Auch lüfte man täglich den Stall gut aus, füttere dem Milchvieh genügend kräftiges, unverdorbenes und zuträgliches Futter, gebe reines, kühles (nicht kaltes) Tränkwasser aus stets reingehaltenen Krippen, Tränkeimern u. s. w., halte sämtliche Milchgefäße und mit der Milch in Berührung kommende Geräte peinlich sauber, verwahre sie auch in sauberen, kühlen Räumen (nicht im Stalle selbst), reinige vor dem Melken zuerst das Euter der Kühe und melke selbst nur mit reinen Händen. Jede Kuh werde nicht nur mit möglichster Schonung, sondern auch möglichst rasch, sachgemäß und sauber ausgemolken, denn einerseits ist die letzte Milch die beste, fettreichste, und andererseits kann die beste Milchkuh durch unvollständiges Ausmelken in ganz kurzer Zeit fast wertlos gemacht werden, indem durch Verstopfung der Milchgänge die Milchabsonderung allmählich aufhört und somit auch die Milcherträge immer mehr zurückgehen.

Die Milch seihe man sofort nach dem Melken durch ein nicht zu großlöchriges Sieb, entferne sie sogleich aus dem Stalle und bringe sie in einen kühlen, gut gelüfteten Milchkeller oder Milchschrank, in dem nichts anderes, besonders nichts, was stark riecht oder gern in Fäulnis übergeht oder der Milch einen unangenehmen Geruch erteilen könnte, aufbewahrt werden darf.

Nach dem Melken kühle man die Milch sofort ab, indem man sie entweder durch einen Milchkühler laufen läßt, oder aber die einzelnen Gefäße zwischen Eisstücke oder in ganz kaltes, aber reines Wasser stellt. Das Abkühlen der Milch darf aber niemals im Stalle selbst, sondern nur in gut gelüfteten Räumen außerhalb derselben geschehen. Die Milch darf erst in abgekühltem Zustand verschlossen werden, jedenfalls aber überdecke man sie während der Aufbewahrung, resp. Aufrahmung mit reinen, weißen Tüchern oder zartem Haarsieb, um sie vor Staub, Insekten u. dgl. zu schützen.

Milch von solchen Kühen, die mit Milchfehlern behaftet sind, die eine örtliche Eutererkrankung oder sonst irgend eine Krankheit an sich haben, oder auch Milch großträchtiger oder ganz frischmelkender Kühe darf nicht zur anderen Milch geschüttet, sondern muß getrennt von der übrigen Milche aufbewahrt oder verarbeitet und gebraucht werden. Wohl die meisten Übelstände in der Käse- und Butterfabrikation sind weniger der Verwendung künstlicher Dünge- und Kraftfuttermittel, als vielmehr obigen Regeln und besonders letztgenannter Regel zuzuschreiben.

Hinweis

Wir haben hier die Originalschreib- und ausdrucksweise des "Ennstalers" übernommen und bitten keine grammatikalischen oder Rechtschreibfehlerkorrekturen vorzunehmen.

Quelle

  • Der Ennstaler, Sonderausgabe 100 Jahre Der Ennstaler, August 2006