Kurabgabe
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Die Kurabgabe ist eine Abgabe von Gästen, die in Kurorten in einem gewerblichen Betrieb übernachten und wird in der Steiermark durch das Steiermärkischen Kurabgabegesetzes 1980, LGBl. Nr. 55/1980, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 110/2009, geregelt.
Die Kurabgabe in Gemeinden im Bezirk Liezen
Stand November 2014, Angaben pro Person und Nacht
- Altaussee: Euro 1,00
- Bad Aussee: Euro 1,00
- Bad Mitterndorf: Euro 0,75
- Gröbming: Euro 0,50
- Mitterberg: Euro 0,50
- Ramsau am Dachstein: Euro 0,80
Allgemeines
Die Kurabgabe wird an die örtliche Kurkommission abgeführt. Für jeden Kurgast hat der Unterkunftgeber binnen 24 Stunden nach dessen Ankunft ein von der Kurkommission für die Meldung der Kurgäste zur Entrichtung der Kurabgabe aufgelegtes Formular in doppelter Ausfertigung auszufüllen und im Büro der Kurkommission zur Anmeldung des Kurgastes vorzuweisen.