Kaspar Reicher
Kaspar Reicher war ein Wilddieb.
Über Kaspar Reicher
Der 33jährige, nach Gröbming zuständige Holzknecht Kaspar Reicher hatte am 16. Oktober 1899 im Revier des Johann Roth am Lackenberg unbefugt gejagt, dort einen Hirsch im Wert von 28 fl. erlegt und entwendet. Dabei wurde der Wilderer vom Jäger Peter Pucher um etwa 16 Uhr auf einer mit Wald umgebenen Hutweide, gerade als er mit der Ausarbeitung des Tieres beschäftigt war, überrascht. Der Wilderer floh, als er den Jäger sah, der im nachlief. Reicher hatte sich hinter einer Fichte versteckt und als der Jäger sich auf circa 20 Schritte näherte, sah er das Gewehr des Wilderers gegen ihn gerichtet. Der Jäger rief ihm zu "Ablegen". Der Wilderer tat dies jedoch nicht, worauf der Jäger, da er sich in vollkommen ungedeckter Stellung befand, sein Gewehr zu Anschlag brachte und einen Schuss abgab, um dem Wilderer zuvor zu kommen. Der Jäger traf den Wilderer am linken Oberschenkel, worauf dieser zu Boden fiel. Der Jäger nahm das Gewehr von Reicher, an welchem der Hahn noch gespannt war, zu sich und veranlasste den Transport Reichers in das Spital nach Rottenmann.
Vor dem Richter war Reicher des Diebstahls geständig, leugnet aber die Widersetzung mit persönlicher Drohung durch Anschlag des Gewehres gegen den Jäger. Diese Aussage wurde durch sein bereits vorher dem Gendarmerie-Postenführer Andreas Forstner gegenüber gemachtes Geständnis und durch die bestimmte Aussage des beeideten Jägers widerlegt. Der Gerichtshof verurteilt den Reicher zwei Monaten schweren Kerker mit einem Fasttag monatlich.
Quelle
- ANNO, "Steirische Alpenpost", Ausgabe vom 27. Jänner 1900, Seite 5