Johannes IV. Hoffmann

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Gemälde von Abt Johannes IV. Hoffmann
Wappen von Johannes IV. Hoffmann

Johannes IV. Hoffmann (* 1552 in Kremsbrücke bei Gmünd in Kärnten; † 14. Oktober 1614) war in den Jahren 1581 bis 1614 der 45. Abt des Benediktinerstiftes Admont.

Biografie

Johannes IV. Hoffmann absolvierte in Perugia[1] das Studium für das Kanonische Recht[2]. Nach diesem Studium begab sich Hoffmann auf eine Reise durch ganz Polen. 1573 trat er in das Kloster und Benediktinerstift St. Lambrecht (Steiermark) ein. Im selben Jahr begann er in Perugia das Studium der Theologie. 1581 wurde Johannes IV. Hofmann zum Abt des Stiftes Admont geweiht.

Geschichtliche Ereignisse

1581 wurde das unter dem Abt Johannes IV. Hoffmann geführte Benediktinerstift Admont unter der Leitung des päpstlichen Vertreters visitiert.

Persönliches Wappen

Das Wappenschild von Abt Johannes IV. Hoffmann ist horizontal und vertikal in vier gleich große Bereiche geteilt, wobei die beiden unteren an der Unterseite halbrund geformt sind. Darüber, im sogenannten Oberwappen, ist ein Kopf mit einer Mitra[3]. Links und rechts befindet sich jeweils schräg abstehend ein Abtstab (oder Bischofstab, auch Krummstab genannt). In den vier Wappenteilen sind zwei Tiere dargestellt. Im rechten oberen und im linken[4] unteren Fragment ist jeweils ein Steinbock, im linken oberen und rechten unteren Fragment jeweils ein Hahn abgebildet. Darunter ist halbbogenförmig der Spruch Durum Patientia Frango geschrieben. Dieses Motto bedeutet übersetzt mit Geduld ich brechen, was schwer ist. Im Zentrum des Wappens ist noch ein kleines Schild mit drei Getreideähren abgebildet.

Quelle

  • Druckwerk und digitales Speichermedium mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung des Stiftes Admont zur Verwendung im Ennstalwiki.

Einzelnachweise

  1. damals Teil des Kirchenstaates des Vatikans, heute Hauptstadt der italienischen Region Umbrien
  2. Das Recht und Gesetz der römisch-katholischen Kirche ist Teil des Kanonischen Rechtes.
  3. dreiecksähnliche Kopfbedeckung von Bischöfen und anderen kirchlichen Würdenträgern mit Jurisdiktion (zum Beispiel Äbte).
  4. In der Wappenkunde werden die Seiten links und rechts (auch hinten oder vorne genannt) nicht aus der Sicht des Betrachters, sondern aus der Sicht des Schildträgers, bezeichnet.
Zeitfolge