Hermann Winkler

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swiki:Hofrat[1] Mag. Hermann Winkler (* 23. November 1957 in Hall) ist ein Polizeijurist in der swiki:Stadt Salzburg.

Leben

Hermann Winkler wurde in Hall geboren und wohnt in swiki:Oberndorf bei Salzburg. Nach mehreren UNO-Missionen bei der Mili­tärpolizei im Nahen Osten wechselte er 1980 zur Bundes­polizei und trat den Dienst in der swiki:Polizeidirektion Salz­burg an. Von 1992 bis 1997 stu­dierte Winkler an der swiki:Universi­tät Salzburg nebenberuflich Rechtswissenschaften. Nach seinem Studium absolvierte Winkler den Lehrgang für Ju­risten an der Verwaltungsaka­demie des Bundes.

Anschließend ließ sich der Steirer als juristischer Referent zum Bundesasylamt versetzen. Im Dezember 2000 wurde er zum stv. Leiter der Außenstelle

Salzburg befördert. Für die ersten Auseinandersetzungen sorgte der Hofrat 2005. In sei­nem Buch "Asylconnection" beschrieb Winkler Missstände im Asylwesen. Mit seiner Kri­tik streifte der Beamte bei der Politik an - und wurde nach Differenzen mit Kollegen im Asylamt 2006 in die Bundespo­lizeidirektion versetzt. Er selbst hat während seiner Zeit im Asylamt rund 1 000 Ver­fahren abgewickelt, die zahl der positiven Bescheide lag im zweistelligen Bereich, wie Winkler damals sagte.

Suspendierung 2012

Zurück in der Polizeidirek­tion suchte sich der Jurist nach der "Asylconnection" den nächsten Gegner und bekämpf­te das illegale Glücksspiel. Am 11. April 2012 wurde Winkler vom Salzburger Polizeidirektor Gottfried Mayr vom Dienst suspendiert. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt wegen Amtsmissbrauch. Zwei weitere Juristen der Bundespolizeidirektion Salzburg stehen im Verdacht, ihre Dienstzeiten manipuliert zu haben.

Winkler ist für die Kontrollen im Glücksspielwe­sen zuständig. Zu seiner Sus­pendierung sagt er: "Da wird wegen nebuloser Dinge gegen mich vorgegangen. Ich habe nicht linienkonform, sondern rechtskonform entschieden. Ich lasse mir das sicher nicht gefallen. " Die Vorwürfe betreffen Raz­zien bei Spielautomaten in Salz­burg. "Seit der Novelle 2010 gibt es eine Aufteilung zwi­schen Finanzpolizei und uns. Unter dem Strich ist da was an­deres herausgekommen." Mehr will Hermann Winkler nicht verraten, denn das Thema stehe ohnehin bald im Korrup­tionsuntersuchungsausschuss auf der Tagesordnung.

Internen Quellen nach soll die Finanzpolizei bei Automa­tencasinos mehrmals vor ver­schlossenen Türen gestanden. Der Tipp an die Lokalbetreiber könne nur von der Polizei ge­kommen sein. Und Einsatzlei­ter bei Razzien war immer Her­mann Winkler.

Die vorläufige Suspendie­rung will der Jurist bekämpfen. "Ich rechne mit der unverzüglichen Aufhebung der Suspen­dierung, weil die Vorwürfe nicht haltbar sind." Seine Ar­beit im Glücksspielwesen sei sehr gewissenhaft. "Wer meine Bescheide kennt, der weiß, dass sie ausführlich sind." Das Motiv hinter der Suspen­dierung dürfte die anstehende Polizeireform sein. Winkler: "Das ist nicht von der Hand zu weisen. Es ist gut, jemand ans Bein zu pinkeln, weil er dann nicht mehr infrage kommt. Aber ich pinkle zurück, das verspreche ich. Immerhin geht es da um meinen Ruf."

Die zuständige Disziplinarkommission in Villach entschied dann im Laufe des Mai, dass die Suspendierung aufrecht bleibt und ein Disziplinarverfahren gegen Winkler eingeleitet wird. Dem Juristen bleibt nun nur noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof.

Die Suspendierung wurde Winkler schon im November 2011 in einem E-Mail von der Finanzpolizei angedroht, sollte er nicht kooperieren. Die Drohung an den Sicherheitsdirektor und den Polizeidirektor damals: "Hofrat Winkler beabsichtigt, die Beschlagnahme von Glücksspielgeräten wieder aufzuheben. Im Falle einer Aufhebung der Beschlagnahme werde das Finanzministerium rechtliche Schritte einleiten, die nach Paragraf 302 des StGB (Anm: Amtsmissbrauch) vollzogen werden." Die Weiterleitung des E-Mail erfolgt von Polizeidirektor swiki:Gottfried Mayr mit dem Kommentar: "Lieber Hermann! Schlittere nicht in dein Verderben!"

Etappensieg

Das Oberlandesgericht Linz stellte auf Beschwerde Winklers fest, dass die Telefonüberwachung Winklers nicht rechtens gewesen war. Auch die Hausdurchsuchungen im Büro und Winklers Privatwohnung seien nicht zulässig gewesen. Im Beschluss des OLG Linz heißt es: "Der Beschluss des swiki:Landesgerichts Salzburg lässt Ausführungen zur Dringlichkeit des Tatverdachts zu einem Amtsmissbrauch gänzlich missen." Darüber hinaus sei ein hinreichender Tatverdacht nicht zu erkennen.

Wieder im Dienst

Am 19. Juli 2012 hatte die Berufungskommission im Bundeskanzleramt die Suspendierung mit der Begründung, es lägen keine ausreichenden Verdachtsmomente vor, aufgehoben. Winkler trat unmittelbar danach wieder seinen Dienst an und kündigte an, dass er sich jetzt für den Posten des stellvertretenden Landespolizeidirektors bewerben werde.

Quellen

Fußnote

  1. Verlinkung(en) mit "swiki:" beginnend führen zu Artikeln im Salzburgwiki, dem Mutterwiki des EnnstalWiki