Schulgeschichte

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Wenn man von Schulgeschichte spricht, bringt man unwillkürlich den Begriff "Schulmeister" und "Mesner" in Zusammenhang.

Allgemeines

Sicher - die Grundform des früheren Schulwesens war wie in den meisten Orten unserer Heimat die Pfarrschule. Neben dem Religionsunterricht als Hauptgegenstand wurde Lesen, Schreiben und später auch Rechnen gelehrt. Den Unterricht erteilte der Mesner, der auch Organist war und vom Pfarrer angestellt oder entlassen werden konnte. Der Kirchendienst bildete die finanzielle Grundlage, denn in seiner Funktion als Schulmeister erhielt der Mesner meist nur einen Gulden pro Jahr, da die Erteilung des Unterrichtes nur als Nebenbeschäftigung angesehen wurde.

Eine andere Entschädigung für den Mesner- bzw. den Schulmeisterdienst war neben der oben erwähnten geringen Entlohnung auch der Ertrag aus der Sammlung von Naturalien, die dem Schulmeister und Mesner zustand. Es war dies Korn, Weizen, Hafer, Eier, Käse, Haar und Fleisch. Allerdings konnte der Mesner keinen Anspruch auf eine gleichbleibende Höhe des Sammlungsertrages stellen, wenn die Gebefreudigkeit der Eltern des öfteren nachließ. Kleinere Einkünfte durfte der Mesner und Schulmeister für das Waschen der Kirchenwäsche, Reinigung der Kirche, Aufziehen der Turmuhr, Schmieren des Glockenlagers und als Schreiber von Kirchenrechnungen für den Pfarrer oder auch als Schreiber des Marktrichters erwarten. Unwillkürlich kommt einem bei der Aufzählung dieser kargen Einkünfte das Lied vom "armen Dorfschulmeisterlein" in den Sinn und man muss dem Dechant von Haus im Ennstal, Josef Moser, recht geben, wenn er in einem Schulvisitationsbericht schreibt "es ist ein wahres Elend, wie arm diese Männer leben, die Erdäpfel sind ihre beste Nahrung".

Natürlich waren auch die Schulmeister von Schladming auch nicht auf Rosen gebettet, allerdings gab es hier bis um 1750 eine berufliche Trennung zwischen dem Schulmeister (lateinisch Ludimagister) und Mesner (lat. Aetituus). Offensichtlich war die soziale Stellung der Schulmeister doch etwas höher als die der Mesner. Man darf aber nicht vergessen, dass das Schulwesen immer noch von der kirchlichen Aufsicht abhängig war.

Am 6. Dezember 1774 wurde die "Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämtlichen. k.k. Erbländern" erlassen. Es wurde die allgemeine Schulpflicht vom 6. bis zum 12. Lebensjahr eingeführt, die Abhängigkeit von der Kirche blieb aber bestehen. Die Dekanate wurden in Schuldistrikte eingeteilt und den Dechanten oblag die Schulaufsicht.

Eine Neuverordnung im Schulwesen erfolgte im Jahre 1805 durch die "Politische Schulverfassung", nach der alle Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr verpflichtet wurden, an einem Fortbildungsunterricht teilzunehmen. Die Lehrgänge fanden an Sonntagnachmittagen statt - daher bezeichnete man den Unterricht als "Sonntagsschule". Dieser Wiederholungsunterricht war für Lehrlinge verpflichtend, da sie ohne Nachweis der Teilnahme nicht zum Gesellen freigesprochen wurden. In Schladming begann man aber erst im Jahre 1817 mit dem Wiederholungsunterricht.

Mit dem Reichsvolksschulgesetz von 1869 war auch das Ende der Pfarrschulen gekommen. Die Schule wurde von der Kirche getrennt und diese war nur mehr für den Religionsunterricht zuständig. Für die Schulverwaltung war nunmehr der Ortsschulrat bzw. Landesschulrat verantwortlich.

Siehe auch

Quelle