Nationalparkgesetz Gesäuse

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Das Nationalparkgesetz Gesäuse vom 12. März 2002 des Landes Steiermark regelt die Errichtung und den Betrieb des Nationalparks Gesäuse inklusive der Nationalparkverwaltung im Gesäuse.

Allgemeines

Dieses für den Nationalpark Gesäuse eigens erschaffene Gesetz ersetzt das Steiermärkische Naturschutzgesetz aus dem Jahr 1976, mit Ausnahme der darin enthaltenen Bestimmungen gemäß der Natura 2000 und der Naturdenkmäler.

Strafbestimmungen

Übertretungen nach dem Nationalparkgesetz stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden im Wiederholungsfalle mit einer Geldstrafe bis zu 50 000 Euro geahndet, sofern die Zuwiderhandlungen keine gerichtlich strafbaren Tatbestände bilden.

Quelle