Ludwig Engelhardt
Medizinalrat Dr. Ludwig Engelhardt (* 1867; † 1955) war Salinenarzt und Ehrenbürger der Gemeinde Altaussee.
Leben
Über seine Ernennung zum Ehrenbürger am 11. August 1928 berichtet die "Steirische Alpenpost":
Altaussee. (Ernennung zum Ehrenbürger.) Der hiesige Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. d. M. durch einstimmigen Beschluß den Salinen- und Forstarzt Medizinalrat Herrn Dr. Ludwig Engelhardt zum Ehrenbürger der Gemeinde Altaussee ernannt.—
Durch mehr als drei Jahrzehnte übt der Geehrte seinen edlen Beruf in unserer Gemeinde aus, und es ist wohl kein Haus in seinem umfangreichen Wirkungskreis, in dem er nicht Gelegenheit hatte, während dieser langen Zeit sein menschenfreundliches Werk zu entfalten, zu Nutz und Frommen der leidenden Bevölkerung. Die seltene Gewissenhaftigkeit und der nimmermüde Drang, zu allen Zeiten sein Liebeswerk als Arzt zu üben, die unseren Medizinalrat Dr. Engelhardt so sehr auszeichnen, stellen an ihn neben den geistigen auch ganz gewaltige körperliche Anforderungen, denn, wenn in stürmischen Winternächten kein Mensch mehr unter freiem Himmel weilt, so ist es er, der nicht achtend seiner eigenen Gesundheit, oft stundenlang in Nacht und Finsternis mühsam wandert auf verschneitem Bergweg, um Hilfe zu bringen seinen armen Kranken. Aus Liebe zu seinem erhabenen Beruf, auch den wenigen Freuden entsagend, die das Leben in unserem Bergland zu bieten vermag, lebte er all die Jahre nur der restlosen Erfüllung der Pflicht.
Die Bevölkerung Altaussees ist ihrem Med.-Rat Herrn Doktor Engelhardt von Herzen dankbar, begrüßt ausnahmslos den Beschluß der Gemeindevertretung und freut sich, zu der so reichlich verdienten Auszeichnung die wärmsten Glückwünsche entbieten zu können.
Beim traditionellen Bergfest am Altausseer Salzberg am 19. September 1953 erklomm der 86jährige Salinenarzt i. R. Ludwig Engelhardt zum Staunen aller auf dem Sozius eines Motorrades den Salzberg.
Quellen
- ANNO, "Steirische Alpenpost", Ausgabe vom 17. August 1928, Seite 2
- ANNO, "Salzkammergut-Zeitung", Ausgabe vom 1. Oktober 1953, Seite 7