Sündhafte Tanz-Unterhaltungen

Aus EnnstalWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dieser Artikel berichtet über sündhafte Tanz-Unterhaltungen von einst.

Allgemeines

Im Gegensatz zu heute waren Zeitpunkt und Anzahl von Tanzverstaltungen streng geregelt. Auch, wer daran teilnehmen durfte oder nicht, war geregelt. So konnten Knechte und Mägde nicht ohne Zustimmung ihres Bauern so ohne weiteres eine Tanzveranstaltung besuchen[1].

Im Zusammenhang mit der Großveranstaltung des Heimatvereines d‘ Dochstoana im Sommer 1998 erinnerte Prof. Walter Stipperger in seinen Heimatkundlichen Blättern von Schladming, dass beim Tanz bei dieser Veranstaltung sicher niemand daran denken wird, dass man einst oft nicht ungestraft sich im fröhlichen Reigen drehen konnte.

Da gab es die "Rummeltänze", in spezieller Form die "Fleisch-, Branntwein- oder die Korntänze", die sich besonders bei der ländlichen Jugend im Schladminger Gebiet großer Beliebtheit erfreuten. Weniger erfreut -ja oft erzürnt - war die gestrenge Obrigkeit über solche Tanzunterhaltungen bei denen "Lust und Unzucht freien Lauf" fanden.

Worum ging es nun bei solchen Unterhaltungen, über die wir durch Vernehmungsprotokolle und Strafverfolgungen aus der Zeit Maria Theresias und Kaiser Joseph 11. gut informiert sind? Die im Grazer Landesarchiv verwahrten "Polizeiakten" berichten darüber folgend:

Beabsichtigte man solche Tänze zu veranstalten, mussten vorerst die beteiligten Burschen Fleisch, Branntwein oder Korn in der Nachbarschaft sammeln gehen, um daraufhin diese Spenden verkaufen zu können. Mit dem Erlös wurde ein Musikant, der dann zum Tanz aufspielte, bezahlt. Außerdem kaufte man mit dem Rest des Geldes Getränke für die während des Tanzes durstig gewordenen Besucher. Solche Tanzveranstaltungen fanden meist in privatem Kreis statt und – was nun die Obrigkeit und vor allem die gestrenge Kirche störte, so manches Tanzpaar zog sich oft unbemerkt zu einem Schäferstündchen zurück – womit wie schon gesagt "Lust und Unzucht freien Lauf" fand, wie es oftmals in den Vernehmungsprotokollen vermerkt wurde.

Es war also einst naheliegend, dass solche Veranstaltungen verboten waren und wenn 'man irgendwo eine Gruppe dieser tanzlustigen Jugend aushob, dann gab es natürlich exemplarische Strafen. Drei Tage harte Arbeit auf irgendeiner schlechterhaltenen Fahrstraße in der Umgebung Schladmings war meist das anstrengende Ende manch lustiger Tanzunterhaltung.

Quellen und Einzelnachweise

  1. Quelle Buch Wie's früher war, Inge Friedl, edition oberösterreich, ein Verlag der Verlagsgruppe Styria, 2010, ISBN 978-3-7012-0052-
  • Heimatkundliche Blätter von Schladming Nr. 36, April 1998