Landschaftsschutzgebiet Nr. 45 (Paltental)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Dieses Gebiet im Paltental wird als Landschaftsschutzgebiet Nr. 45 (Paltental) bezeichnet.
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. Juni 1981 über die Erklärung von Gebieten des Palten- und des Liesingtales zum Landschaftsschutzgebiet.
Im Bereich des Palten- und des Liesingtales wird ein in den Gemeinden Lassing, Selzthal, Rottenmann, Trieben, Gaishorn und Treglwang, Politischer Bezirk Liezen, gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976 erklärt.
Weblink
- Position auf AMap (korrigierter neuer Link, Datenstand, 06.03.2025)
Quellen
- RIS Bund
- Austrian Map, Teil der Österreichischen Karte des Bundesamts für Eich- Vermessungswesen (BEV), im Internet unter maps.bev.gv.at abrufbar. Hinweis: Da BEV mit Anfang November 2022 sein Internet-Link-System umgestellt hatte, stimmen aktuell noch nicht alle EnnstalWiki-AMap-Weblinks, sofern nicht beim Link auf eine bereits erfolgte Aktualisierung hingewiesen wird.
- GIS (gis.stmk.gv.at Grenzen - Regionale Gliederung)