Kurabgabe

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Die Kurabgabe ist eine Abgabe von Gästen, die in Kurorten in einem gewerblichen Betrieb übernachten und wird in der Steiermark durch das Steiermärkischen Kurabgabegesetzes 1980, LGBl. Nr. 55/1980, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 110/2009, geregelt.

Die Kurabgabe in Gemeinden im Bezirk Liezen

Stand November 2014, Angaben pro Person und Nacht

Altaussee: Euro 1,00
Bad Aussee: Euro 1,00
Bad Mitterndorf: Euro 0,75
Gröbming: Euro 0,50
Mitterberg: Euro 0,50
Ramsau am Dachstein: Euro 0,80

Allgemeines

Die Kurabgabe wird an die örtliche Kurkommission abgeführt. Für jeden Kurgast hat der Unterkunftgeber binnen 24 Stunden nach dessen Ankunft ein von der Kurkommission für die Meldung der Kurgäste zur Entrichtung der Kurabgabe aufgelegtes Formular in doppelter Ausfertigung auszufüllen und im Büro der Kurkommission zur Anmeldung des Kurgastes vorzuweisen.

Quelle