Die Bezirkshauptmannschaft Liezen ist die Verwaltungsbehörde in erster Instanz des politischen Bezirkes Liezen im Bundesland Steiermark.

Geschichte

Errichtet wurde die Bezirkshauptmannschaft Liezen mit Gesetz vom 19. Mai (Durchführungsverordnung vom 10. Juli) 1868Referenzfehler: Für ein <ref>-Element fehlt das schließende </ref>..

Allgemeines

Neben der Zuständigkeit in allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten des Bundes und der Länder in erster Instanz sind die Bezirkshauptmannschaften auch Sicherheitsbehörden und diesbezüglich den Sicherheitsdirektionen der einzelnen Ländern unterstellt.

Behördenleiter

Seit 26. Februar 2009 ist Hofrat Dr. Josef Dick Bezirkshauptmann.

Anschrift

Bezirkshauptmannschaft Liezen
Haupstraße 12
8940 Liezen
Teléfon: 0 36 12 - 28 01 - 0
Fax: 0 36 12 - 28 01 - 5 50
E-Mail: bhli@stmk.gv.at

Öffnungszeiten

Parteienverkehr

Von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 08:00 und 12:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung mit den zuständigen Referenten.

Amtsstunden

Während der Amtsstunden können schriftliche Anliegen bei der Einlaufstelle abgegeben werden.

Von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 08:00 und 15:00 Uhr.
Am Freitag in der Zeit zwischen 08:00 und 12:30 Uhr.

Amtskassa

Von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 12:30 Uhr.

Quellen

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