Admonter Frauenkloster: Unterschied zwischen den Versionen

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Am Beginn bestritten die Nonnen ihren Erhalt aus Einkünften und Zehnten. Daneben auch aus Deputaten  wie Wolle oder Pelze. Die Dotationsurkunde, die uns überliefert ist, erhielten sie fast die gesamte klösterliche Flachsernte und es gehörten ihnen eine Mühle, eine Stampfe und einen Neubruchzehnt  sowie Schaf- und Ziegenherden.
Am Beginn bestritten die Nonnen ihren Erhalt aus Einkünften und Zehnten. Daneben auch aus Deputaten  wie Wolle oder Pelze. Die Dotationsurkunde, die uns überliefert ist, erhielten sie fast die gesamte klösterliche Flachsernte und es gehörten ihnen eine Mühle, eine Stampfe und einen Neubruchzehnt  sowie Schaf- und Ziegenherden.


Vermögensrechtlich waren das Männer- und Frauenkloster von Abt Wolfhold getrennt. Sein Nachfolger, [[Gottfried von Admont|Gottfried I.]] hob aber diese Anordnung weitgehend wieder auf. Er vereinfachte die Verwaltung der Einnahmen.  Jährlich erhielten die Nonnne am Tag des heiligen [[Georgstag|Georg]], dem [[23. April]] nun vom Männerkloster zehn Pfund Geld sowie Naturalleistungen (Käse, Getreide, ein gemästetes Schwein u.a.). Im Verlauf des 12. Jahrhunderts wurden die Leistungen immer wieder erhöht.  
Vermögensrechtlich waren das Männer- und Frauenkloster von Abt Wolfhold getrennt. Sein Nachfolger, [[Gottfried von Admont|Gottfried I.]] hob aber diese Anordnung weitgehend wieder auf. Er vereinfachte die Verwaltung der Einnahmen.  Jährlich erhielten die Nonnne am Tag des heiligen [[Georgstag|Georg]], dem [[23. April]], nun vom Männerkloster zehn Pfund Geld sowie Naturalleistungen (Käse, Getreide, ein gemästetes Schwein u.a.). Im Verlauf des 12. Jahrhunderts wurden die Leistungen immer wieder erhöht.  


Vermehrt wurde die Einkünfte des Frauenklosters auch von vielen Frauen des süddeutschen Adels, die Besitz und Geld bei ihrem Eintritt ins Kloster mitbrachten. Allerdings durften Güter des Frauenklosters entsprechend von Urkunden von Papst Alexanders III. (1159 - 1181) vom [[10. Februar]] und [[6. März]] [[1171]] nur mit Zustimmung des Abtes des Männerklosters veräußert werden. Beim Klostereintritt wurden die Frauen und deren Mitgift dem heiligen Blasius, den Patron der Abtei, übergeben.  
Vermehrt wurde die Einkünfte des Frauenklosters auch von vielen Frauen des süddeutschen Adels, die Besitz und Geld bei ihrem Eintritt ins Kloster mitbrachten. Allerdings durften Güter des Frauenklosters entsprechend von Urkunden von Papst Alexanders III. (1159 - 1181) vom [[10. Februar]] und [[6. März]] [[1171]] nur mit Zustimmung des Abtes des Männerklosters veräußert werden. Beim Klostereintritt wurden die Frauen und deren Mitgift dem heiligen Blasius, den Patron der Abtei, übergeben.


== Äbtissinnen ==
== Äbtissinnen ==