Hochwasser 1920: Unterschied zwischen den Versionen

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Zur Behebung der erwähnten Hochwasserschäden wurden alle verfügbaren Geldmittel herangezogen und in den Bauvoranschlag 1920/21 an größeren Posten daher nur die  Ausführung des  [[Tunzendorfer Durchstich]]es aufgenommen, welche schon deshalb nicht hinausgeschoben werden konnte, weil sie die Voraussetzung bildete für die Sanierung der Flußverhältnisse und für die Bekämpfung der Sohlenhebung in der flußaufwärts gelegenen Flußstrecke im Bereiche des [[Gröbming]]er Ennsbodens.
Zur Behebung der erwähnten Hochwasserschäden wurden alle verfügbaren Geldmittel herangezogen und in den Bauvoranschlag 1920/21 an größeren Posten daher nur die  Ausführung des  [[Tunzendorfer Durchstich]]es aufgenommen, welche schon deshalb nicht hinausgeschoben werden konnte, weil sie die Voraussetzung bildete für die Sanierung der Flußverhältnisse und für die Bekämpfung der Sohlenhebung in der flußaufwärts gelegenen Flußstrecke im Bereiche des [[Gröbming]]er Ennsbodens.


Die Ennsregulierungskommission vom [[9. Oktober]] [[1921]] beschloß, die rund 18 km lange Flußstrecke von der salzburgischen Landesgrenze bei Mandling bis zur  Weißenbachmündung bei [[Haus im Ennstal|Markt Haus]] in das Regulierungsunternehmen einzubeziehen, wobei hauptsächlich auf  Flußentartungen im Bereiche der Saumerbachmündung nächst Mandling und der Gleimingbrücke (Mündung des [[Forstaubach]]es), dann im Bereiche des Stadtgebietes von Schladming und der [[Lehenbrücke]] hingewiesen wurde.
Die Ennsregulierungskommission vom [[9. Oktober]] [[1921]] beschloß, die rund 18 km lange Flußstrecke von der salzburgischen Landesgrenze bei Mandling bis zur  Weißenbachmündung bei [[Haus|Markt Haus]] in das Regulierungsunternehmen einzubeziehen, wobei hauptsächlich auf  Flußentartungen im Bereiche der Saumerbachmündung nächst Mandling und der Gleimingbrücke (Mündung des [[Forstaubach]]es), dann im Bereiche des Stadtgebietes von Schladming und der [[Lehenbrücke]] hingewiesen wurde.


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