Bezirkshauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit Gesetz vom [[19. Mai]] [[1868]], RGBl.-Nr. 44/1868, erfolgte die Trennung der politischen Verwaltung von der Rechtspflege und es kam zur Wiedereinführung der Bezirkshauptmannschaften mit Amtswirksamkeit 31.08.1868. Der Bezirkshauptmannschaft Liezen wurden die Gebiete der Gerichtsbezirke [[Bad Aussee|Aussee]], [[Irdning]], Liezen, [[Rottenmann]], [[Schladming]], [[Gröbming]] und [[ | Mit Gesetz vom [[19. Mai]] [[1868]], RGBl.-Nr. 44/1868, erfolgte die Trennung der politischen Verwaltung von der Rechtspflege und es kam zur Wiedereinführung der Bezirkshauptmannschaften mit Amtswirksamkeit 31.08.1868. Der Bezirkshauptmannschaft Liezen wurden die Gebiete der Gerichtsbezirke [[Bad Aussee|Aussee]], [[Irdning]], Liezen, [[Rottenmann]], [[Schladming]], [[Gröbming]] und [[Sankt Gallen]] zugeordnet. | ||
Ab 1924 wurden die Bezirksvertretungen von der Steiermärkischen Landesregierung auf die Dauer der Landtagsperiode ernannt. | Ab 1924 wurden die Bezirksvertretungen von der Steiermärkischen Landesregierung auf die Dauer der Landtagsperiode ernannt. | ||