Reiterhof Royer: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Kataster von [[1754]] ist eine steuerliche Beansagung von 2fl 2ß I6d eingetragen. Die Abgaben an den Grundherrn beliefen sich auf 3 fl 5ß 26d für den Zins und auf 14d für die bereits in Geld abgelösten ''der ehemals in natura abzuliefernden Kleinrechte''.  
Im Kataster von [[1754]] ist eine steuerliche Beansagung von 2fl 2ß I6d eingetragen. Die Abgaben an den Grundherrn beliefen sich auf 3 fl 5ß 26d für den Zins und auf 14d für die bereits in Geld abgelösten ''der ehemals in natura abzuliefernden Kleinrechte''.  


Die Höhe des  Fleischkreuzers“ betrug 6ß 14d. Im Alten Grundbuch ist der Hausname um [[1770]] in der Schreibweise ''Reitter-Lehen am Rohrmoss'' zu linden.
Die Höhe des  Fleischkreuzers" betrug 6ß 14d. Im Alten Grundbuch ist der Hausname um [[1770]] in der Schreibweise ''Reitter-Lehen am Rohrmoss'' zu linden.


==Besitzer==
==Besitzer==