Reiterhof Royer: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Kataster von [[1754]] ist eine steuerliche Beansagung von 2fl 2ß I6d eingetragen. Die Abgaben an den Grundherrn beliefen sich auf 3 fl 5ß 26d für den Zins und auf 14d für die bereits in Geld abgelösten ''der ehemals in natura abzuliefernden Kleinrechte''. | Im Kataster von [[1754]] ist eine steuerliche Beansagung von 2fl 2ß I6d eingetragen. Die Abgaben an den Grundherrn beliefen sich auf 3 fl 5ß 26d für den Zins und auf 14d für die bereits in Geld abgelösten ''der ehemals in natura abzuliefernden Kleinrechte''. | ||
Die Höhe des | Die Höhe des Fleischkreuzers" betrug 6ß 14d. Im Alten Grundbuch ist der Hausname um [[1770]] in der Schreibweise ''Reitter-Lehen am Rohrmoss'' zu linden. | ||
==Besitzer== | ==Besitzer== | ||