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1527 hatte der Besitzer die Leibsteuer für sich, seine " | 1527 hatte der Besitzer die Leibsteuer für sich, seine "Hausfrau" und einen Sohn (je 20d) sowie für einen ''Herberger'' (lß 22d) zu entrichten. In der Gültschätzung von [[1542]] wird das ''Oberalbsteiger''-Gut mit 40 [[swiki:Gulden|fl]] bewertet und mit 5ß 10d besteuert. Der eher bescheidene Viehstand setzte sich damals aus einem Pferd, fünf Kühen und zwei kleinen Kälbern zusammen. Das Rauchgeld belief sich [[1582]] entsprechend der Besitzgröße auf 1 ß 10d. [[1632]] hatte die Besitzerin vom ''Oberalbstög-Lehen als einem halben Lehen'' die Leibsteuer in der Höhe von 2ß zu entrichten: sie hatte damals keine [[swiki:Dienstboten]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref> im Haus, sondern ''arbeits mit den ihrigen''. Im Steuerregister von 1705-1708 ist das Gut unter den halben Huben angeführt; der Besitzer galt demnach als ''Halbhüebler''. Das Anwesen verfügte über eine Feuerstätte, für die 3ß Herdsteuer zu entrichten waren. | ||
[[1749]] war der Zehent "von obern | [[1749]] war der Zehent "von obern Albsteig" mit je einem viertel-Metzen Korn und Hafer festgelegt. Im Alten Grundbuch wird das Anwesen um 1770 noch als "Erstes halbes ''Gutt Oberalbsteig" bezeichnet. | ||
== Kontakt == | == Kontakt == | ||