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==Geschichte==
==Geschichte==


1527 hatte der Besitzer die Leibsteuer für sich, seine "Hausfrau“ und einen Sohn (je 20d) sowie für einen ''Herberger'' (lß 22d) zu entrichten. In der Gültschätzung von [[1542]] wird das ''Oberalbsteiger''-Gut mit 40 [[swiki:Gulden|fl]] bewertet und mit 5ß 10d besteuert. Der eher bescheidene Viehstand setzte sich damals aus einem Pferd, fünf Kühen und zwei kleinen Kälbern zusammen. Das Rauchgeld belief sich [[1582]] entsprechend der Besitzgröße auf 1 ß 10d. [[1632]] hatte die Besitzerin vom ''Oberalbstög-Lehen als einem halben Lehen'' die Leibsteuer in der Höhe von 2ß zu entrichten: sie hatte damals keine [[swiki:Dienstboten]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref> im Haus, sondern ''arbeits mit den ihrigen''. Im Steuerregister von 1705-1708 ist das Gut unter den halben Huben angeführt; der Besitzer galt demnach als ''Halbhüebler''. Das Anwesen verfügte über eine Feuerstätte, für die 3ß Herdsteuer zu entrichten waren.  
1527 hatte der Besitzer die Leibsteuer für sich, seine "Hausfrau" und einen Sohn (je 20d) sowie für einen ''Herberger'' (lß 22d) zu entrichten. In der Gültschätzung von [[1542]] wird das ''Oberalbsteiger''-Gut mit 40 [[swiki:Gulden|fl]] bewertet und mit 5ß 10d besteuert. Der eher bescheidene Viehstand setzte sich damals aus einem Pferd, fünf Kühen und zwei kleinen Kälbern zusammen. Das Rauchgeld belief sich [[1582]] entsprechend der Besitzgröße auf 1 ß 10d. [[1632]] hatte die Besitzerin vom ''Oberalbstög-Lehen als einem halben Lehen'' die Leibsteuer in der Höhe von 2ß zu entrichten: sie hatte damals keine [[swiki:Dienstboten]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref> im Haus, sondern ''arbeits mit den ihrigen''. Im Steuerregister von 1705-1708 ist das Gut unter den halben Huben angeführt; der Besitzer galt demnach als ''Halbhüebler''. Das Anwesen verfügte über eine Feuerstätte, für die 3ß Herdsteuer zu entrichten waren.  


[[1749]] war der Zehent "von obern Albsteig“ mit je einem viertel-Metzen Korn und Hafer festgelegt. Im Alten Grundbuch wird das Anwesen um 1770 noch als "Erstes halbes ''Gutt Oberalbsteig" bezeichnet.
[[1749]] war der Zehent "von obern Albsteig" mit je einem viertel-Metzen Korn und Hafer festgelegt. Im Alten Grundbuch wird das Anwesen um 1770 noch als "Erstes halbes ''Gutt Oberalbsteig" bezeichnet.


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