Blonbauer: Unterschied zwischen den Versionen
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[[1527]] hatte der Besitzer die Leibsteuer auch von seinen beiden Eltern, einem Bruder der Mutter und einer | [[1527]] hatte der Besitzer die Leibsteuer auch von seinen beiden Eltern, einem Bruder der Mutter und einer "Dingdirn“ zu entrichten. Er ist möglicherweise mit dem 1542 genannten Inhaber identisch, wobei er in dem einen Fall mit dem Familien- und im anderen mit dem (alten) Hausnamen bezeichnet wird. | ||
1542 wird das Anwesen in der Gültschätzung mit 60 [[Gulden|fl]] bewertet. In den Ställen waren damals folgende Tiere zu finden: ein Pferd, elf Kühe, vier Stiere, zwei größere und drei kleine Kälber, 22 Schafe, fünf Lämmer und drei Schweine. Nach den Angaben des Leibsteuer-Registers von 1632 gab es damals auf dem Gut "Undter Endting“ einen Knecht, eine Magd und einen | 1542 wird das Anwesen in der Gültschätzung mit 60 [[Gulden|fl]] bewertet. In den Ställen waren damals folgende Tiere zu finden: ein Pferd, elf Kühe, vier Stiere, zwei größere und drei kleine Kälber, 22 Schafe, fünf Lämmer und drei Schweine. Nach den Angaben des Leibsteuer-Registers von 1632 gab es damals auf dem Gut "Undter Endting“ einen Knecht, eine Magd und einen "Herberger“. Das "Unter Enting Gueth“, das [[1696]] noch als einziges Anwesen mit den selben Abgaben wie das gleichnamige "obere“ und einem Schätzwert von 1.100 fl aufscheint, ist später geteilt worden. Eine Hälfte des Besitztums hat (bis zur Vereinigung mit dem heutigen Entingergut) ihren ursprünglichen Namen behalten, die andere wurde von da an als vulgo "Plannbauer“ bezeichnet. 1749 war das "Planbauer-Gueth“ liegt (''Schattseithen ob Schlädtming'') noch mit dem "Untern Entding Gueth" verbunden und je zur Hälfte im Besitz der beiden Inhaber (1755 ist jedes Anwesen für sich eingetragen). | ||
Die Abgaben sind daher auch für beide Anwesen getrennt angegeben: sie waren jeweils genau halb so viel wie beim | Die Abgaben sind daher auch für beide Anwesen getrennt angegeben: sie waren jeweils genau halb so viel wie beim "Ober Endting Gueth“. Die Zehentvorschreibung war damals ebenfalls für beide Güter gleich: je zwei Viertel-Metzen Korn und Hafer. Im Alten Grundbuch ist zunächst (ebenso wie im Urbar von I 55 [?]) die Bezeichnung "Plannbauern-Guth ob Schladming“, später die Schreibweise ''Plonbauernguth'' zu finden. Beim Besitzerwechsel von 1788 wird der Schätzwert mit 600 fl angegeben. | ||
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