Hermann Winkler: Unterschied zwischen den Versionen
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==Etappensieg == | ==Etappensieg == | ||
Das Oberlandesgericht Linz stellte auf Beschwerde Winklers fest, dass die Telefonüberwachung Winklers nicht rechtens gewesen war. Auch die Hausdurchsuchungen im Büro und Winklers Privatwohnung seien nicht zulässig gewesen. Im Beschluss des OLG Linz heißt es: "''Der Beschluss des [[swiki:Landesgericht Salzburg|Landesgerichts Salzburg]] lässt Ausführungen zur Dringlichkeit des Tatverdachts zu einem Amtsmissbrauch gänzlich missen.''" Darüber hinaus sei ein hinreichender Tatverdacht nicht zu erkennen. | Das Oberlandesgericht Linz stellte auf Beschwerde Winklers fest, dass die Telefonüberwachung Winklers nicht rechtens gewesen war. Auch die Hausdurchsuchungen im Büro und Winklers Privatwohnung seien nicht zulässig gewesen. Im Beschluss des OLG Linz heißt es: "''Der Beschluss des [[swiki:Landesgericht Salzburg|Landesgerichts Salzburg]] lässt Ausführungen zur Dringlichkeit des Tatverdachts zu einem Amtsmissbrauch gänzlich missen.''" Darüber hinaus sei ein hinreichender Tatverdacht nicht zu erkennen. | ||
== Wieder im Dienst == | |||
Am [[19. Juli]] 2012 hatte die Berufungskommission im Bundeskanzleramt die Suspendierung mit der Begründung, es lägen keine ausreichenden Verdachtsmomente vor, aufgehoben. Winkler trat unmittelbar danach wieder seinen Dienst an und kündigte an, dass er sich jetzt für den Posten des stellvertretenden [[Landespolizeidirektor]]s bewerben werde. | |||
== Quellen == | == Quellen == | ||
* [[swiki:Salzburger Nachrichten|Salzburger Nachrichten]], 13. April, 11. Mai | * [[swiki:Salzburger Nachrichten|Salzburger Nachrichten]], 13. April, 11. Mai, 6. Juni und 25. Juli 2012 | ||
[[Kategorie:Person|Winkler, Hermann]] | [[Kategorie:Person|Winkler, Hermann]] | ||