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in der Gültschätzung von 1542 ist das andere halbe Anigklehen mit einem Wert von 30 fl und einem Steuersatz von 4 ß ausgewiesen. | in der Gültschätzung von 1542 ist das andere halbe Anigklehen mit einem Wert von 30 fl und einem Steuersatz von 4 ß ausgewiesen. | ||
An Vieh waren vorhanden: ein Pferd, sieben Kühe, drei Kälber, zehn Schafe und drei Schweine. 1632 musste der Besitzer die Leibsteuer vom jedem halben Anichlehen als (einem) halben Lehen, in der Höhe von 2 ? entrichten, er hatte damals keine [[swiki:[[swiki:Dienstboten]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref>]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref> im Haus, sondern ''arbeits mit den seinigen''. Im Alten Grundbuch wird das Anwesen um 1770 noch als das andere halbe Gutt Aininglehen oder Schaidergut bezeichnet. | An Vieh waren vorhanden: ein Pferd, sieben Kühe, drei Kälber, zehn Schafe und drei Schweine. 1632 musste der Besitzer die Leibsteuer vom jedem halben Anichlehen als (einem) halben Lehen, in der Höhe von 2 ? entrichten, er hatte damals keine [[swiki:[[swiki:[[swiki:Dienstboten]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref>]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref>]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref> im Haus, sondern ''arbeits mit den seinigen''. Im Alten Grundbuch wird das Anwesen um 1770 noch als das andere halbe Gutt Aininglehen oder Schaidergut bezeichnet. | ||
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