Pilze im Ennstal: Unterschied zwischen den Versionen
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Beim Sammeln von Pilzen sind Rechtsvorschriften zu beachten. [[Steiermark]] hat keine eigene Pilzschutzverordnung. Daher gilt das Forstgesetz 1975<ref>[[Forstgesetz 1975]]: Bundesgesetz vom [[3. Juli]] [[1975]]</ref>, wo im Paragraph 174 Absatz 3 sinngemäß geregelt wird, dass eine Person täglich maximal 2 Kilogramm Pilze sammeln darf. Diese Rechtsvorschrift gilt jedoch nicht bei Anwenung des ABGB<ref>Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch</ref>, wodurch Grundeigentümer das Sammeln von Pilzen gänzlich verbieten können. | Beim Sammeln von Pilzen sind Rechtsvorschriften zu beachten. [[Steiermark]] hat keine eigene Pilzschutzverordnung. Daher gilt das Forstgesetz 1975<ref>[[Forstgesetz 1975]]: Bundesgesetz vom [[3. Juli]] [[1975]]</ref>, wo im Paragraph 174 Absatz 3 sinngemäß geregelt wird, dass eine Person täglich maximal 2 Kilogramm Pilze sammeln darf. Diese Rechtsvorschrift gilt jedoch nicht bei Anwenung des ABGB<ref>Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch</ref>, wodurch Grundeigentümer das Sammeln von Pilzen gänzlich verbieten können. | ||
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