Gewerbe-Genossenschaft Schladming: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Jahr nach der Verfügung der Gewerbeordnung wurde in der ersten, von der Gewerbebehörde für den [[30. März]] [[1884]] in Schladming einberufenen Versammlung die „Gewerbe-Genossenschaft" mit absoluter Stimmenmehrheit gegründet. Als Genossenschaftsvorsteher wurde Josef Vasold und als Ausschussobmänner Johann Gruber und Franz Loidl gewählt. | Ein Jahr nach der Verfügung der Gewerbeordnung wurde in der ersten, von der Gewerbebehörde für den [[30. März]] [[1884]] in Schladming einberufenen Versammlung die „Gewerbe-Genossenschaft" mit absoluter Stimmenmehrheit gegründet. Als Genossenschaftsvorsteher wurde Josef Vasold und als Ausschussobmänner Johann Gruber und Franz Loidl gewählt. | ||
Der Bereich der Genossenschaft umfasste jene Personen, welche in den damaligen Gemeinden [[Schladming]], [[Klaus]], [[Pichl]], [[Ramsau am Dachstein]], [[Rohrmoos]] und [[Untertal (Ort)|Untertal]] ein Gewerbe selbstständig betrieben. Die im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz unter der Zahl 61-15607/1883 aufbewahrten Statuten legen im § 1 den Zweck der „Gewerbe-Genossenschaft Schladming" wie folgt fest: | Der Bereich der Genossenschaft umfasste jene Personen, welche in den damaligen Gemeinden [[Schladming]], [[Klaus (Schladming)|Klaus]], [[Pichl]], [[Ramsau am Dachstein]], [[Rohrmoos]] und [[Untertal (Ort)|Untertal]] ein Gewerbe selbstständig betrieben. Die im Steiermärkischen Landesarchiv in Graz unter der Zahl 61-15607/1883 aufbewahrten Statuten legen im § 1 den Zweck der „Gewerbe-Genossenschaft Schladming" wie folgt fest: | ||
„''Der Zweck dieser Genossenschaft besteht in der Pflege des Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehörigen, sowie in der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und Angehörigen. | „''Der Zweck dieser Genossenschaft besteht in der Pflege des Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehörigen, sowie in der Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und Angehörigen. | ||