Natura 2000: Unterschied zwischen den Versionen

K →Allgemeines: ...Textkorrektur...
Zeile 7: Zeile 7:


== Richtlinien der Europäischen Kommission ==
== Richtlinien der Europäischen Kommission ==
Die Fauna-Flora-Habitats Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sind die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Der für Österreich nicht zutreffende Meeresschutz nimmt eine gesonderte Stellung ein.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sind die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Der für Österreich nicht zutreffende Meeresschutz nimmt eine gesonderte Stellung ein.


=== Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ===
=== Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ===
Zeile 13: Zeile 13:


=== Vogelschutzrichtlinie ===
=== Vogelschutzrichtlinie ===
Die Vogelschutzrichtline ''79/409/EWG'' vom [[2. April]] [[1979]] regelt die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in Europa. Die Mitgliedsstaaten haben für besonders gefährdete Vogelarten Schutzregionen einzurichten. Diese Regionen können in den ausgewiesenen Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie integriert sein.
Die Vogelschutzrichtline ''79/409/EWG'' vom [[2. April]] [[1979]] regelt die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in Europa. Die Mitgliedsstaaten haben für besonders gefährdete Vogelarten Schutzregionen einzurichten. Diese Regionen können in den ausgewiesenen Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie integriert sein.


== Auflistung der Schutzgebiete im Ennstal ==
== Auflistung der Schutzgebiete im Ennstal ==