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== Naturschutz im Ennstal == | |||
Im Ennstal und dessen Seitentälern gibt es eine Reihe erhaltenswerter Landschaften, beispielsweise das Feuchtgebiet hinter dem [[Riesachsee]], wo eine vergammelte Tafel am Baum hängt, auf dem man lesen kann, dass das Land Steiermark dem Erhalter etwas dazuzahlt. Auch über das Naturjuwel am [[Hauser Kaibling]], das 2011 komplett umgegraben wird, soll hier berichtet werden. | |||
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Version vom 12. September 2011, 12:51 Uhr
Der Artikel Naturschutz wird sich mit verschiedenen Aspekten, Problemen und Bereichen des Naturschutzes im Ennstal befassen.
Allgemeines
Unter Naturschutz versteht man den fortlaufenden Erhalt, Regenerierung und Schutz der Natur und des Ökosystems für Menschen, Tiere und Pflanzen. In Österreich wurden diese Aufgaben vom Bund an die einzelnen Bundesländern übertragen. In der Steiermark ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 13C Naturschutz, mit Sitz in Graz zuständig. Durch Landesesetze, Verordnungen, Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, Richtlinien der Europäischen Union und Internationalen Naturschutzkonventionen wird die Bewahrung und Wiederherstellung der Natur und des Ökosystems genau geregelt.
Gesetzliche Bestimmungen
In der Steiermark trat am 30. Juni 1976 das Steiermärkische Naturschutzgesetz für den unmittelbaren Schutz der Natur in Kraft.
Behörde
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- Fachabteilung 13C Naturschutz
- Karmeliterplatz 2
- 8010 Graz
- Telefon: 03 16 - 877 - 26 53
- Fax: 03 16 - 877 - 42 95
- E-Mail: fa13c@stmk.gv.at
Naturschutz im Ennstal
Im Ennstal und dessen Seitentälern gibt es eine Reihe erhaltenswerter Landschaften, beispielsweise das Feuchtgebiet hinter dem Riesachsee, wo eine vergammelte Tafel am Baum hängt, auf dem man lesen kann, dass das Land Steiermark dem Erhalter etwas dazuzahlt. Auch über das Naturjuwel am Hauser Kaibling, das 2011 komplett umgegraben wird, soll hier berichtet werden.