Naturschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. September 2011, 19:36 Uhr
Vorlage:Fehlender Salzburgbezug Unter Naturschutz versteht man den fortlaufenden Erhalt, Regenerierung und Schutz der Natur und des Ökosystems für Menschen, Tiere und Pflanzen. In Österreich wurden diese Aufgaben vom Bund an die einzelnen Bundesländern übertragen.
Allgemeines
In der Steiermark ist das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 13C Naturschutz, mit Sitz in Graz zuständig. Durch Landesesetze, Verordnungen, Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes, Richtlinien der Europäischen Union und Internationalen Naturschutzkonventionen wird die Bewahrung und Wiederherstellung der Natur und des Ökosystems genau geregelt.
Gesetzliche Bestimmungen
In der Steiermark trat am 30. Juni 1976 das Steiermärkische Naturschutzgesetz für den unmittelbaren Schutz der Natur in Kraft.
Behörde
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- Fachabteilung 13C Naturschutz
- Karmeliterplatz 2
- 8010 Graz
- Telefon: 03 16 - 877 - 26 53
- Fax: 03 16 - 877 - 42 95
- E-Mail: fa13c@stmk.gv.at