Kunigunde Grien: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein gewaltiger Hagelschlag am 2. August 1657, der das Grazer Feld mit faustgroßen Hagelgeschoßen vernichtete, war Auslöser eine größeren Hexenverfolgung. Einer in diesem Zusammenhang verhafteter "Zauberer" gestand unter Folter u.a. wiederholte Tabernakel-Einbrüche und Hostiendiebstähle. Daraufhin erlässt die Regierung ein Rundschreiben an alle Erzpriester des Landes mit dem Auftrage, die Tabernakel gut zu verwahren. | Ein gewaltiger Hagelschlag am 2. August 1657, der das Grazer Feld mit faustgroßen Hagelgeschoßen vernichtete, war Auslöser eine größeren Hexenverfolgung. Einer in diesem Zusammenhang verhafteter "Zauberer" gestand unter Folter u.a. wiederholte Tabernakel-Einbrüche und Hostiendiebstähle. Daraufhin erlässt die Regierung ein Rundschreiben an alle Erzpriester des Landes mit dem Auftrage, die Tabernakel gut zu verwahren. | ||
Dies veranlasste den [[Äbte von Admont|Abt]] [[Raimund Freiherr von Rehlingen]] des [[Benediktinerstift Admont|Benediktinerstifts Admont]] am [[27. Mai]] [[1658]] zu berichten, dass beim [[Landgericht des Benediktinerstifts Admont|stiftischen Landgericht]] in [[ | Dies veranlasste den [[Äbte von Admont|Abt]] [[Raimund Freiherr von Rehlingen]] des [[Benediktinerstift Admont|Benediktinerstifts Admont]] am [[27. Mai]] [[1658]] zu berichten, dass beim [[Landgericht des Benediktinerstifts Admont|stiftischen Landgericht]] in [[Admontbichl]] bei Obdach eine Hostienschänderin, die Kunigunde Grien, inhaftiert sei. | ||
Beim Verhör hatte sie gestanden, drei Mal Hostien bei der Kommunion aus dem Mund genommen zu haben und in den ''Rahmhafen'' geworfen zu haben, damit das Butterrühren besser gelinge. | Beim Verhör hatte sie gestanden, drei Mal Hostien bei der Kommunion aus dem Mund genommen zu haben und in den ''Rahmhafen'' geworfen zu haben, damit das Butterrühren besser gelinge. | ||
Daraufhin | Daraufhin befasst die Landesregierung die Einleitung eines Strafprozesses, der sicher wegen Sakramentschändung mit dem Todesurteil geendet hatte. | ||
== Quelle == | == Quelle == | ||