Possenreiter: Unterschied zwischen den Versionen
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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
Im Register von 1640 ist das Gut " | Im Register von 1640 ist das Gut "Possenreuth" mit einer "Prandtsteuer" von 2ß eingetragen. 1730 war die vierfache Steuer vom ''untern Possenreithgütl'' in der Höhe von 3n zu entrichten. Im Steuerkataster von 1749 beläuft sich die Bemessungsgrundlage (auch "Rustikalpfund" oder "Landschaftliche Beansagung" genannt) vom "untern Possenreithgüttl" auf 6ß; die nun schon völlig in Geld abgelösten ''grundobrigkeitlichen Urbarialgaben'' betrugen 48xr und 3d. | ||
Als Fleischkreuzer waren lOxr zu entrichten. Der Zehent vom " | Als Fleischkreuzer waren lOxr zu entrichten. Der Zehent vom "Possenreith" war in dem zuletzt genannten Jahr mit 1 Viertel-Metzen Korn und doppelt so viel Hafer festgelegt. | ||
Im Alten Grundbuch ist der Hausname auch in der Schreibweise "Unteres Passenreith- | Im Alten Grundbuch ist der Hausname auch in der Schreibweise "Unteres Passenreith-Gütl" zu finden. | ||
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||