Ernst Zucker: Unterschied zwischen den Versionen
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Ernst Zucker erlernte den Beruf des Kürschners und war bis im März [[1938]] im Fellgeschäft tätig | Ernst Zucker erlernte den Beruf des Kürschners und war bis im März [[1938]] im Fellgeschäft tätig. | ||
Bei dem in Schladming geborenen Ernst Zucker handelt es sich um einen Sohn von Jakob Zucker (* [[1869]]). Er heiratete [[Gertrude Zucker]], geborene | Bei dem in Schladming geborenen Ernst Zucker handelt es sich um einen Sohn von Jakob Zucker (* [[1869]]). Er heiratete [[Gertrude Zucker]], geborene Schnürmacher (* [[8. Juni]] [[1915]]). (1) | ||
Vermutlich hatten die beiden eine Tochter, eventuell mit dem Vornamen Margarete. (2) | Vermutlich hatten die beiden eine Tochter, eventuell mit dem Vornamen Margarete. (2) | ||
Er lebte in der [[Siedergasse (Schladming)|Siedergasse]] in Schladming mit seiner Familie. Die | Er lebte in der [[Siedergasse (Schladming)|Siedergasse]] in Schladming mit seiner Familie. Die Geschäftsfläche (Hauthütte) betrug 30 m² und hatte einen Wert von 140 RM, heutzutage ungefähr 630 €. (3) Dem Ehepaar wurde die Wohnung im Jahr [[1938]] entzogen. | ||
Am [[1. Juni]] [[1938]] zog er von [[Schladming]] nach Wien. Am [[18. Mai]] [[1939]] suchte er um Unterstützung bei der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien für die Auswanderung an, da er keine Arbeit mehr hatte und bei seinen Eltern lebte. Leider glückte ihm die Auswanderung nicht. Ernst Zucker lebte dann bis zu seiner Deportation in Wien (2. Bezirk), Große Schiffgasse 18. Seine genauen Todesumstände in Litzmannstadt sind nicht bekannt. | |||
Dem Akt der Sammelstellen A und B ist zu entnehmen, dass eine handschriftliche Notiz des Geschäftsführers derselben der Liegenschaft des Jakob Zucker einen geringen Wert bescheinigte und dies zu der Entscheidung führte, dass der Fall nicht mehr weiterverfolgt würde. (4) | Dem Akt der Sammelstellen A und B ist zu entnehmen, dass eine handschriftliche Notiz des Geschäftsführers derselben der Liegenschaft des Jakob Zucker einen geringen Wert bescheinigte und dies zu der Entscheidung führte, dass der Fall nicht mehr weiterverfolgt würde. (4) | ||