Fahrlechnerhof: Unterschied zwischen den Versionen
K Textersetzung - „Fahrlechhütte“ durch „Fahrlech-Hütte“ |
K Textersetzung - „„“ durch „"“ |
||
| Zeile 29: | Zeile 29: | ||
* [[1622]] Christoph Lebenauer nach seiner Mutter Apollonia | * [[1622]] Christoph Lebenauer nach seiner Mutter Apollonia | ||
* [[1625]] Apollonia Lebenauerin nach ihrem Bruder Christoph | * [[1625]] Apollonia Lebenauerin nach ihrem Bruder Christoph | ||
* [[1720]] (auch 1734 genannt) Cristina Preuin ( | * [[1720]] (auch 1734 genannt) Cristina Preuin ("durch Verzichts-Ubergab“) | ||
* [[1733]] Josef [[Reiter]] | * [[1733]] Josef [[Reiter]] | ||
* [[1751]] Kaspar Reiter | * [[1751]] Kaspar Reiter | ||
| Zeile 44: | Zeile 44: | ||
Das Fahrlechner-Gut gehört gemeinsam mit dem vulgo [[Braunhofer]] zu jenen Bauernhöfen in der Gemeinde, deren Geschichte sich am weitesten zurückverfolgen lässt. | Das Fahrlechner-Gut gehört gemeinsam mit dem vulgo [[Braunhofer]] zu jenen Bauernhöfen in der Gemeinde, deren Geschichte sich am weitesten zurückverfolgen lässt. | ||
Am [[27. Juli]] [[1365]] verkauften die Brüder Nikolaus und Georg Wenger dem [[swiki:Äbte von St. Peter|Abt]] [[swiki:Johannes II. Rozzes|Johannes]] von [[swiki:Benediktiner-Erzabtei St. Peter|St. Peter]] in Salzburg unter anderen Besitzungen auch das | Am [[27. Juli]] [[1365]] verkauften die Brüder Nikolaus und Georg Wenger dem [[swiki:Äbte von St. Peter|Abt]] [[swiki:Johannes II. Rozzes|Johannes]] von [[swiki:Benediktiner-Erzabtei St. Peter|St. Peter]] in Salzburg unter anderen Besitzungen auch das "Veyal-Lehen“. Im Urbar von 1523 ist das Veyal-Lehen, das man sunst nennt das Hütt-Lehen mit einem Geldzins von 12 ß und 2 an den Amtmann in natura zu entrichtenden Hühnern wie 4 d Ehrung eingetragen. Diese Abgaben sind, vermehrt um 4 ''Haar-Reisten'', auch noch im Urbar von 1729 zu finden. Zum Jahre 1734 findet sich die Schreibweise ''Veil-Lehen im Rohrmoß in der Claußner Rott''; von den Feldern heißt es (wegen ihrer steilen Hanglage): ''Ist alles pergpfliegig''. | ||
Der Getreidezehent vom ''Feyl-Lehen'' war [[1749]] mit 1 Viertel-Metzen Roggen und 2 Viertel Metzen Hafer festgelegt. Im Jahre [[1720]] wurde der Wert des Gutes auf 500 fl | Der Getreidezehent vom ''Feyl-Lehen'' war [[1749]] mit 1 Viertel-Metzen Roggen und 2 Viertel Metzen Hafer festgelegt. Im Jahre [[1720]] wurde der Wert des Gutes auf 500 fl "angeschlagen, ab [[1769]] wird der Schätzwert mit 600 fl angegeben. Im Steuer- und Zinsregistcr von [[1773]] ist das ''Veit-Lehen'' mit einer Bemessungsgrundlage von 1 fl 3 ß ''Rustikalpfund'' und einer ''Herrenforderung'' von 1 fl 52xr verzeichnet. Beim Besitzerwechsel von 1814 wird der Inhaber (wie auch sonst durchwegs im Alten Grundbuch) als ''Fallechner'', das Anwesen aber als "Gut Feillechen bezeichnet. | ||
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||