Johann Nepomuk Novak: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[23. September]] [[1792]] richtete er an seine  vorgesetzte Kirchenbehörde den dringenden Appell, den Schließungsbefehl  der [[Annenkapelle]] doch zu überdenken, denn „''1. besitzt sie nichts, 2. ist sie nicht hinderlich, 3. steht sie  über dem unterirdischen Gewölbe, wo die Todtenbeiner verschlossen sind,  4. die Niederreissung und Schuttwegräumung mehr kosten würde als der  Vorteil davon beträgt, 5. als der einzige Einsetzungsort für Leichname  bey epidemischen Krankheiten nothwendig ist.''“  
Am [[23. September]] [[1792]] richtete er an seine  vorgesetzte Kirchenbehörde den dringenden Appell, den Schließungsbefehl  der [[Annenkapelle]] doch zu überdenken, denn „''1. besitzt sie nichts, 2. ist sie nicht hinderlich, 3. steht sie  über dem unterirdischen Gewölbe, wo die Todtenbeiner verschlossen sind,  4. die Niederreissung und Schuttwegräumung mehr kosten würde als der  Vorteil davon beträgt, 5. als der einzige Einsetzungsort für Leichname  bey epidemischen Krankheiten nothwendig ist.''“  


Als er im Jahre  [[1805]] mit der Schulaufsicht im Dekanatsbezirk [[Haus im Ennstal]]  betraut wurde, herrschte im Lande eine große wirtschaftliche Not. Die  Stelle des Schulaufsehers war keineswegs mit einer höheren finanziellen  Dotierung verbunden, sondern man erachtete es von amtlicher Stelle aus  für gegeben, dass der Schulaufseher seine mit diesem Amt verbundenen  Mehrauslagen zunächst aus eigener Tasche bevorschusst, bis eine  Refundierung von Amts wegen erfolgen würde. Leider dauerte dies aber oft  ungebührlich lange, sodass zum Beispiel auch in unserem Falle Johann  Nepomuk Novak gezwungen war, in aller Untertänigkeit sich an das  „Hochansehnliche K.K. Gubernium" zu wenden und zu bitten, dass man ihm  endlich seine Auslagen ersetzen möge.
Als er im Jahre  [[1805]] mit der Schulaufsicht im Dekanatsbezirk [[Haus]]  betraut wurde, herrschte im Lande eine große wirtschaftliche Not. Die  Stelle des Schulaufsehers war keineswegs mit einer höheren finanziellen  Dotierung verbunden, sondern man erachtete es von amtlicher Stelle aus  für gegeben, dass der Schulaufseher seine mit diesem Amt verbundenen  Mehrauslagen zunächst aus eigener Tasche bevorschusst, bis eine  Refundierung von Amts wegen erfolgen würde. Leider dauerte dies aber oft  ungebührlich lange, sodass zum Beispiel auch in unserem Falle Johann  Nepomuk Novak gezwungen war, in aller Untertänigkeit sich an das  „Hochansehnliche K.K. Gubernium" zu wenden und zu bitten, dass man ihm  endlich seine Auslagen ersetzen möge.


„''Als  dem Unterzeichneten die Schulaufsicht im Dekantsbereiche aufgetragen  wurde, hatte man ihm nicht auchzugleich die Mittel angewiesen zur  Bestreitung der Auslagen, welche das Amt nothwendig machen würde.  Indessen ist das Einkommen des Pfarrvikars zu Schladming von der  Beschaffenheit,daß er vor 12 Jahren in der Mitte zwischen Mangel und  Oberflusß damit durchkam, jetzt aber bey den hohen Preisen alter  Lebensmittel den Kaplan eine bessere Kost vergeblich wünschen lassen  muß; desto unvermögender empfindet er sich zudem nicht unbeträchtlichen  Aufwande wegen des ihm zugetheilten neuen amtes. Der unterthänigst  Unterzeichnete bittet daher um den Ersatz der Ausgaben, die ihm in  diesen Amtsgeschäften zugestanden werden mögen, das sind Briefgelder,  Schreibmaterialien, und Beiahnung für Abschreiber, deren er sich nicht  oft, aber nicht ganz entbehren kann.<br />
„''Als  dem Unterzeichneten die Schulaufsicht im Dekantsbereiche aufgetragen  wurde, hatte man ihm nicht auchzugleich die Mittel angewiesen zur  Bestreitung der Auslagen, welche das Amt nothwendig machen würde.  Indessen ist das Einkommen des Pfarrvikars zu Schladming von der  Beschaffenheit,daß er vor 12 Jahren in der Mitte zwischen Mangel und  Oberflusß damit durchkam, jetzt aber bey den hohen Preisen alter  Lebensmittel den Kaplan eine bessere Kost vergeblich wünschen lassen  muß; desto unvermögender empfindet er sich zudem nicht unbeträchtlichen  Aufwande wegen des ihm zugetheilten neuen amtes. Der unterthänigst  Unterzeichnete bittet daher um den Ersatz der Ausgaben, die ihm in  diesen Amtsgeschäften zugestanden werden mögen, das sind Briefgelder,  Schreibmaterialien, und Beiahnung für Abschreiber, deren er sich nicht  oft, aber nicht ganz entbehren kann.<br />