Hermann Winkler: Unterschied zwischen den Versionen

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[[swiki:Hofrat|Hofrat]] Mag. '''Hermann Winkler''' (* [[23. November]] [[1957]] in [[Hall (Gemeinde)|Hall]]) ist ein Polizeijurist in [[swiki:Salzburg|Salzburg]].
[[swiki:Hofrat]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref> Mag. '''Hermann Winkler''' (* [[23. November]] [[1957]] in [[Hall (Gemeinde)|Hall]]) ist ein Polizeijurist in der [[swiki:Stadt Salzburg]].


== Leben ==
== Leben ==
Hermann Winkler wurde in Hall geboren und wohnt in [[swiki:Oberndorf bei Salzburg|Oberndorf bei Salzburg]]. Nach mehreren UNO-Missionen bei der Mili­tärpolizei im Nahen Osten wechselte er 1980 zur Bundes­polizei und trat den Dienst in der [[swiki:Polizeidirektion Salz­burg|Polizeidirektion Salz­burg]] an. Von 1992 bis 1997 stu­dierte Winkler an der [[swiki:Universi­tät Salzburg|Universi­tät Salzburg]] nebenberuflich Rechtswissenschaften. Nach seinem Studium absolvierte Winkler den Lehrgang für Ju­risten an der Verwaltungsaka­demie des Bundes.  
Hermann Winkler wurde in Hall geboren und wohnt in [[swiki:Oberndorf bei Salzburg]]. Nach mehreren UNO-Missionen bei der Mili­tärpolizei im Nahen Osten wechselte er 1980 zur Bundes­polizei und trat den Dienst in der [[swiki:Polizeidirektion Salz­burg]] an. Von 1992 bis 1997 stu­dierte Winkler an der [[swiki:Universi­tät Salzburg]] nebenberuflich Rechtswissenschaften. Nach seinem Studium absolvierte Winkler den Lehrgang für Ju­risten an der Verwaltungsaka­demie des Bundes.  


Anschließend ließ sich der Steirer als juristischer Referent zum Bundesasylamt versetzen. Im Dezember 2000 wurde er zum stv. Leiter der Außenstelle  
Anschließend ließ sich der Steirer als juristischer Referent zum Bundesasylamt versetzen. Im Dezember 2000 wurde er zum stv. Leiter der Außenstelle  
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==Etappensieg ==
==Etappensieg ==
Das Oberlandesgericht Linz stellte auf Beschwerde Winklers fest, dass die Telefonüberwachung Winklers nicht rechtens gewesen war. Auch die Hausdurchsuchungen im Büro und Winklers Privatwohnung seien nicht zulässig gewesen. Im Beschluss des OLG Linz heißt es: "''Der Beschluss des [[swiki:Landesgericht Salzburg|Landesgerichts Salzburg]] lässt Ausführungen zur Dringlichkeit des Tatverdachts zu einem Amtsmissbrauch gänzlich missen.''" Darüber hinaus sei ein hinreichender Tatverdacht nicht zu erkennen.  
Das Oberlandesgericht Linz stellte auf Beschwerde Winklers fest, dass die Telefonüberwachung Winklers nicht rechtens gewesen war. Auch die Hausdurchsuchungen im Büro und Winklers Privatwohnung seien nicht zulässig gewesen. Im Beschluss des OLG Linz heißt es: "''Der Beschluss des [[swiki:Landesgericht Salzburg|swiki:Landesgerichts Salzburg]] lässt Ausführungen zur Dringlichkeit des Tatverdachts zu einem Amtsmissbrauch gänzlich missen.''" Darüber hinaus sei ein hinreichender Tatverdacht nicht zu erkennen.  


== Wieder im Dienst ==
== Wieder im Dienst ==
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== Quellen ==
== Quellen ==
* [[swiki:Salzburger Nachrichten|Salzburger Nachrichten]], 13. April, 11. Mai, 6. Juni und 25. Juli 2012
* [[swiki:Salzburger Nachrichten]], 13. April, 11. Mai, 6. Juni und 25. Juli 2012
==== Fußnote ====
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{{SORTIERUNG: Winkler, Hermann}}
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[[Kategorie:Person (Recht)]]
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[[Kategorie:Jurist]]
[[Kategorie:Jurist]]
[[Kategorie:Geboren 1957]]