Hermann Winkler: Unterschied zwischen den Versionen
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[[swiki: | [[swiki:Hofrat]]<ref>{{salzburgwiki}}</ref> Mag. '''Hermann Winkler''' (* [[23. November]] [[1957]] in [[Hall (Gemeinde)|Hall]]) ist ein Polizeijurist in der [[swiki:Stadt Salzburg]]. | ||
== Leben == | == Leben == | ||
Hermann Winkler wurde in Hall geboren und wohnt in [[swiki: | Hermann Winkler wurde in Hall geboren und wohnt in [[swiki:Oberndorf bei Salzburg]]. Nach mehreren UNO-Missionen bei der Militärpolizei im Nahen Osten wechselte er 1980 zur Bundespolizei und trat den Dienst in der [[swiki:Polizeidirektion Salzburg]] an. Von 1992 bis 1997 studierte Winkler an der [[swiki:Universität Salzburg]] nebenberuflich Rechtswissenschaften. Nach seinem Studium absolvierte Winkler den Lehrgang für Juristen an der Verwaltungsakademie des Bundes. | ||
Anschließend ließ sich der Steirer als juristischer Referent zum Bundesasylamt versetzen. Im Dezember 2000 wurde er zum stv. Leiter der Außenstelle | Anschließend ließ sich der Steirer als juristischer Referent zum Bundesasylamt versetzen. Im Dezember 2000 wurde er zum stv. Leiter der Außenstelle | ||
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==Etappensieg == | ==Etappensieg == | ||
Das Oberlandesgericht Linz stellte auf Beschwerde Winklers fest, dass die Telefonüberwachung Winklers nicht rechtens gewesen war. Auch die Hausdurchsuchungen im Büro und Winklers Privatwohnung seien nicht zulässig gewesen. Im Beschluss des OLG Linz heißt es: "''Der Beschluss des [[swiki:Landesgericht Salzburg|Landesgerichts Salzburg]] lässt Ausführungen zur Dringlichkeit des Tatverdachts zu einem Amtsmissbrauch gänzlich missen.''" Darüber hinaus sei ein hinreichender Tatverdacht nicht zu erkennen. | Das Oberlandesgericht Linz stellte auf Beschwerde Winklers fest, dass die Telefonüberwachung Winklers nicht rechtens gewesen war. Auch die Hausdurchsuchungen im Büro und Winklers Privatwohnung seien nicht zulässig gewesen. Im Beschluss des OLG Linz heißt es: "''Der Beschluss des [[swiki:Landesgericht Salzburg|swiki:Landesgerichts Salzburg]] lässt Ausführungen zur Dringlichkeit des Tatverdachts zu einem Amtsmissbrauch gänzlich missen.''" Darüber hinaus sei ein hinreichender Tatverdacht nicht zu erkennen. | ||
== Wieder im Dienst == | == Wieder im Dienst == | ||
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== Quellen == | == Quellen == | ||
* [[swiki: | * [[swiki:Salzburger Nachrichten]], 13. April, 11. Mai, 6. Juni und 25. Juli 2012 | ||
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[[Kategorie:Person (Recht)]] | [[Kategorie:Person (Recht)]] | ||
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[[Kategorie:Geboren 1957]] | |||