Almschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Strafbestimmung ==
== Strafbestimmung ==
Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldsstrafe bis 3.750,- Euro geahndet.
Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldsstrafe in einer Höhe von bis zu 3.750 Euro geahndet.


== Zuständige Behörde ==
== Zuständige Behörde ==