Almschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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== Strafbestimmung == | == Strafbestimmung == | ||
Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldsstrafe bis 3.750 | Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden mit einer Geldsstrafe in einer Höhe von bis zu 3.750 Euro geahndet. | ||
== Zuständige Behörde == | == Zuständige Behörde == | ||