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Im Steuerregister von [[1740]] war das Anwesen nur mit 2ß trockene Pfund eingetragen. Der Zehent war 1749 für das | Im Steuerregister von [[1740]] war das Anwesen nur mit 2ß trockene Pfund eingetragen. Der Zehent war 1749 für das "Wislehen" mit je einem Achtel [[Metzen]] Korn und Hafer festgelegt. | ||
Anlässlich des Besitzerwechsels von 1762 ist im Inventar ein Schätzwert von 150 [[swiki:Gulden|fl]] angegeben. Im [[Urbar]] von 1766 ist das Wislehner-Gut mit einer Beansagung von 2ß 22d und einem an den Grundherrn zu entrichtenden Urbarialdienst in der Höhe von 2ß eingetragen. Dazu kamen noch 1 fl 4ß ''Robothgeld'' und 2ß ''Ehrung''. Im Alten Grundbuch ist der Hausname in der Schreibweise | Anlässlich des Besitzerwechsels von 1762 ist im Inventar ein Schätzwert von 150 [[swiki:Gulden|fl]] angegeben. Im [[Urbar]] von 1766 ist das Wislehner-Gut mit einer Beansagung von 2ß 22d und einem an den Grundherrn zu entrichtenden Urbarialdienst in der Höhe von 2ß eingetragen. Dazu kamen noch 1 fl 4ß ''Robothgeld'' und 2ß ''Ehrung''. Im Alten Grundbuch ist der Hausname in der Schreibweise "Wießlehen-Güetl" zu finden. | ||
== Kontakt == | == Kontakt == | ||