Forststraße: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine ''' | [[Datei:Forstwege englitztal-1000-2014-07-01.jpg|thumb|Forststraßen im [[Walchental]]]] | ||
Eine '''Forststraße''' ist eine zumeist nicht befestigte und nicht für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straße zum Zwecke des wald- und holzwirtschaftlichen Bringungsverkehr in das öffentliche Verkehrsnetz. | |||
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||
Im gesamten [[Ennstal]] sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. | Im gesamten [[Ennstal]] sind zahlreiche Forststraßen für den Abtransport von Holz und Pflege des Waldes notwendig. Der Teil, auf dem die Forststraße verläuft, zählt zur Waldfläche. Viele dieser Bringungsanlagen sind am Beginn des Waldes im Sinne der Kennzeichenverordnung oder mit einem Schranken gekennzeichnet. Der Neubau, Umbau oder Ausbau einer solchen Straße (zum Beispiel nach einem [[Windwurf und Windbruch|Windwurf]] im unwegsamen Gelände) bedarf einer behördlichen Bewilligung des Waldeigentümer. Die Planung und Umsetzung darf nur unter der Aufsicht geschulter Fachkräfte durchgeführt werden. Nicht selten sind dafür in den höheren und felsigen Regionen im Ennstal Sprengarbeiten notwendig. | ||
== Gesetzliche | [[Datei:Gofergraben (13.04.24) 003.jpg|thumb|Forststraße im [[Gofergraben]].]] | ||
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 Forstgesetz | |||
== Geschichte == | |||
Die [[Hartelsgrabenstraße]] im [[Hartelsgraben]] im [[Gesäuse]] ist die erste Gebirgs-Forststraße in der [[Steiermark]]. | |||
== Übersichten == | |||
* [[Forststraßen der Bundesforste im Bezirk Liezen]] | |||
* [[Forststraßen der Bundesforste im Ennstal]] | |||
* [[Forststraßen der Bundesforste im steirischen Salzkammergut]] | |||
== Gesetzliche Bestimmungen == | |||
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371 Forstgesetz 1975, §§ 58 bis 65] | |||
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380&ShowPrintPreview=True Forstliche Kennzeichnungsverordnung] | * [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380&ShowPrintPreview=True Forstliche Kennzeichnungsverordnung] | ||
== | == Quelle == | ||
* [http://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10431743/13039183/ Agrar Steiermark] | * [http://www.agrar.steiermark.at/cms/beitrag/10431743/13039183/ Agrar Steiermark] | ||
[[Kategorie:Infrastruktur]] | |||
[[Kategorie:Verkehr]] | |||
[[Kategorie:Straße]] | |||
[[Kategorie:Forststraße|!|Forststraße]] | |||
[[Kategorie:Landwirtschaft]] | |||
[[Kategorie:Forstwirtschaft]] | |||