Natura 2000: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''{{PAGENAME}}''' ist ein Bündnis aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel der Erhaltung und dauernden Sicherung der natürlichen Lebensräume und Vielfältigkeit der wild lebenden Tiere und Pflanzen an Land und im Meer.
[[Datei:@9090TeichPürgschSN.jpg|thumb|Das [[Pürgschachener Moor]] 2010 mit [[Buchsteingruppe|Buchstein]]- und [[Hochtorgruppe]].]]
[[Datei:Neuburgmoos-3102-2021-07-03.jpg|thumb|Das [[Neuburgmoos]]]]
Die '''Natura 2000''' ist ein Bündnis aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel der Erhaltung und dauernden Sicherung der natürlichen Lebensräume und Vielfältigkeit der wild lebenden Tiere und Pflanzen an Land und im Meer.


== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Jedes Beitrittsland der Europäischen Union ist verpflichtet, die Natura 2000 gemäß der FFH-Richtlinie<ref>Abkürzung für Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, Richtlinie 92/43/EWG</ref> und Vogelschutzrichtlinie<ref>Schutz und Erhalt wildlebender Vogelarten, Richtlinie 79/409/EWG</ref> der Europäischen Kommission zu verwirklichen. Diese im jeden EU-Staat ausgewiesenen Regionen bilden länderübergreifende Naturschutzgebiete.<br />
Jedes Beitrittsland der Europäischen Union ist verpflichtet, die Natura 2000 gemäß der FFH-Richtlinie<ref>Abkürzung für Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, Richtlinie 92/43/EWG</ref> und Vogelschutzrichtlinie<ref>Schutz und Erhalt wildlebender Vogelarten, Richtlinie 79/409/EWG</ref> der Europäischen Kommission zu verwirklichen. Diese in jedem EU-Staat ausgewiesenen Regionen bilden länderübergreifende Naturschutzgebiete.<br />
Die Art und Weise der Umsetzung ist den einzelnen Beitrittsstaaten überlassen. Sie sind jedoch nicht nur zum präventiven Schutz der biologischen und ökologischen Gegebenheit verflichtet, sondern haben auch gegen jede Verschlechterung entgegen zu steuern.<br />
Die Art und Weise der Umsetzung ist den einzelnen Beitrittsstaaten überlassen. Sie sind jedoch nicht nur zum präventiven Schutz der biologischen und ökologischen Gegebenheit verflichtet, sondern haben auch jeder Verschlechterung entgegenzusteuern.<br />
In Österreich wurde die Umsetzung der Natura 2000 vom Bund auf die Länder übertragen. Im Bundesland [[Steiermark]] wird die Natura 2000 im [[Steiermärkische Naturschutzgesetz |''Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976'']] geregelt. In Betracht kommende Schutzgebiete werden den Ländern unterbreitet, welche folglich von der Europäischen Kommission nach den Kriterien der Richtlinien begutachtet und befürwortet werden.
In Österreich wurde die Umsetzung der Natura 2000 vom Bund auf die Länder übertragen. Im Bundesland [[Steiermark]] wird die Natura 2000 im [[Steiermärkische Naturschutzgesetz |''Steiermärkischen Naturschutzgesetz 1976'']] geregelt. In Betracht kommende Schutzgebiete werden den Ländern unterbreitet, welche folglich von der Europäischen Kommission nach den Kriterien der Richtlinien begutachtet und befürwortet werden.


== Richtlinien der Europäischen Kommission ==
== Richtlinien der Europäischen Kommission ==
Die Fauna-Flora-Habitats Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sind die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Der für Österreich nicht zutreffende Meeresschutz nimmt eine gesonderte Stellung ein.
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sind die Rechtsgrundlagen der Europäischen Union. Der für Österreich nicht zutreffende Meeresschutz nimmt eine gesonderte Stellung ein.


=== Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ===
=== Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ===
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=== Vogelschutzrichtlinie ===
=== Vogelschutzrichtlinie ===
Die Vogelschutzrichtline ''79/409/EWG'' vom [[2. April]] [[1979]] regelt die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in Europa. Die Mitgliedsstaaten haben für besonders gefährdete Vogelarten Schutzregionen einzurichten. Diese Regionen können in den ausgewiesenen Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie integriert sein.
Die Vogelschutzrichtline ''79/409/EWG'' vom [[2. April]] [[1979]] regelt die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in Europa. Die Mitgliedsstaaten haben für besonders gefährdete Vogelarten Schutzregionen einzurichten. Diese Regionen können in den ausgewiesenen Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie integriert sein.


== Auflistung der Schutzgebiete im Ennstal ==
== Auflistung der Schutzgebiete im Ennstal ==


=== FFH-Gebiete ===
=== FFH-Gebiete ===
[[Datei:Altausseer See 78872 2014-11-15.jpg|thumb|Informationstafel [[Totes Gebirge]] mit [[Altausseer See]].]]
: [[Naturschutzgebiet Steirisches Dachsteinplateau]]
: Bereiche der [[Eisenerzer Alpen]]
: Bereiche der [[Eisenerzer Alpen]]
: [[Ennsaltarme bei Niederstuttern]]
: [[Ennsaltarme bei Niederstuttern]] in [[Pürgg-Trautenfels]]
: [[Gamperllacke]] nahe [[Liezen]]
: [[Gamperlacke]] in [[Liezen]]
: [[Gersdorfer Altarm]] nahe [[Öblarn]]
: [[Gersdorfer Altarm]] in [[Öblarn]]
: [[Schluchtwald Gulling]] in [[Aigen im Ennstal]] und [[Oppenberg]]
: [[Kainisch Ödensee Moorkomplex]]
: [[Neuburgmoos]]
: [[Patzenkar]] in den [[Schladminger Tauern]]
: [[Patzenkar]] in den [[Schladminger Tauern]]
: [[Ramsauer Torf]]
: [[Ramsauer Torf]]
: [[Schluchtwald Gulling]] in [[Aigen]] und [[Oppenberg]]
: [[Hochlagen der südöstlichen Schladminger Tauern]]
: [[Steilhangmoor]] im [[Untertal]]
: [[Tettermoor|Steilhangmoor]] im [[Untertal (Tal)|Untertal]]
: [[Naturschutzgebiet Steirisches Dachsteinplateau|Steirisches Dachsteinplateau]]
: [[Totes Gebirge]] mit [[Altausseer See]]
: [[Zlaimmöser Moore]] - [[Weißenbachalm]] in [[Bad Aussee]] und [[Bad Mitterndorf]]


=== Vogelschutzgebiete ===
=== Vogelschutzgebiete ===
: [[Ennstal]] zwischen Liezen und Niederstuttern
: [[Natura 200 Vogelschutzgebiet Ennstal zwischen Liezen und Niederstuttern]]


=== Naturschutzregionen beider Richtlinien betreffend ===  
=== Naturschutzregionen beider Richtlinien betreffend ===  
: [[Pürgschachener Moor]] und [[Pürgschachen Moor und ennsnahe Bereiche|ennsnahe Bereiche]] zwischen [[Selzthal]] und dem Gesäuseeingang
: [[Wörschacher Moor]] und ennsnahe Bereiche
: [[Ennstaler Alpen]] und [[Gesäuse]]
: [[Ennstaler Alpen]] und [[Gesäuse]]
: [[Niedere Tauern]]
: [[Niedere Tauern]]
: [[Pürgschachen Moos]] und ennsnahe Bereiche zwischen [[Selzthal]] und dem Gesäuseeingang
 
: [[Wörschacher Moos]] inklusive ennsnahe Bereich
== Rechtliche Grundlage der Steiermark ==
== Rechtliche Grundlage der Steiermark ==
* Am [[30. Juni]] [[1976]] trat das mittlerweile der Natura 2000 angepasste Steiermärkische Naturschutzgesetz des Landes Steiermark in Kraft.
* Am [[30. Juni]] [[1976]] trat das mittlerweile der Natura 2000 angepasste Steiermärkische Naturschutzgesetz des Landes Steiermark in Kraft.


== Fußnoten ==
== Quellen ==
* [https://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/natura_2000/ Umweltbundesamt]
* [https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835791/DE/ Natura 2000, Land Steiermark], Auflistung der geschützten Gebiete
* [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/consleg/1992/L/01992L0043-20070101-de.pdf Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie]
* [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1979L0409:20070101:DE:PDF Vogelschutzrichtlinie]
* [https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF Kodifizierte Fassung der Vogelschutzrichtlinie]
 
== Weblinks ==
* Übersichtskarte mit Lage der Natura-2000-Gebiet im [https://gis.stmk.gv.at/atlas/(S(4z5gueabk2oomv0axunqcqtm))/init.aspx?karte=florafauna&ks=das&cms=da&layout=atlas_gisstmk&template=atlas_gisstmk&darstellungsvariante=nix,gebietsgrenzen&abfragethema=europaschutzgebiete&such2= digitalen Atlas der Steiermark]
 
== Einzelnachweise ==
<references/>
<references/>


== Quellen ==
[[Kategorie:Geografie]]
* [http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/natura_2000/ Umweltbundesamt]
[[Kategorie:Naturschutz]]
* [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/2407637/DE/ Land Steiermark]
[[Kategorie:Naturschutzgebiet]]
* [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10061854/2407657/ Auflistung der geschützten Gebiete]
* [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/consleg/1992/L/01992L0043-20070101-de.pdf Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie]
* [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1979L0409:20070101:DE:PDF Vogelschutzrichtlinie]
* [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:020:0007:0025:DE:PDF Kodifizierte Fassung der Vogelschutzrichtlinie]