Schladming, das Bergstädtchen im 14. Jahrhundert bis 1525

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Dieser Artikel schildert die Entwicklung Schladmings vom Bergstädtchen im 14. Jahrhundert bis 1525.

Der erste Freibrief Schladmings 1304

Die ältesten urkundlichen Nachrichten über Schladming führen die Entstehung dieses Ortes auf den Bergbau zurück. So behandelt der erste Artikel des "gründlichen und ausführlichen Berichtes, wie es umb Schladming von alterher ein' G'stalt gehabt"[1], die Frage "Was Schladming, ehe es ein Markt war oder Statt, gewest und wie es aufgekommen sei.". Da heißt es nun: "In dem gar alten und ersten Freibrief, welchen ihnen Frau Elisabeth; Khinigin zu Rom, im Jahre 1304 gegeben hat, befind't sich also, daß es ein Ahgen gewest sei, welches Mörtl ohne Zweifel zu verstehen ist: Als sich Bergsleit (Knappen) mit Wohnungen allda niedergelassen, haben Ihre Königl. Majestät solchen Niederlafs ein Aigen (Eigentum) genennt, wie auch an vielen Orten dieser Namen Aigen gemein ist ("Aigen" bei Irdning!) und dadurch ein kleines Dörfel verstanden wird (das dem Könige oder Landesfürsten gehörte). Von solchen allgemach gebauten Wohnungshäuslein, Gärteln und in mittler Zeit zugerichteten Äckern, haben sie in Sonderheit ein jährlich Dienstl ("Zins, Hofzins") gereicht, welche auch künftig darauf blieben sein und zusammen bracht haben 24 Pfund, 1 Schilling, 2 Denare", im heutigen Werte etwa 7 000 Kronen[2].

1453 gewährte Kaiser Friedrich III. einem Konrad Bendel(Bandelli) aus Udine (Friaul, heute Italien) das Recht, "allerlei Erz, auch Gold und Silber im Donespacher-Gericht, und sunder Silbererz an dem Nageleck (Rottenmanner Tauern) zu schürfen. 1460 erhielt der Pfleger auf Wolkenstein, Wolfgang Braun, mit Hans Praß die Erlaubnis, "an allen Bergen und Gegenden in dem Ennstal, auch an allen verlassenen Bergwerken und Gruben auf Gold, Silber, Blei" usw. zu graben. Im Jahr 1508 ist der "Goldwäscher im Ennstal, Erasmus Strolz , etlicher Lott Waschgold wegen" mit dem ehemaligen Bergrichter Setzenstollen zu Rottenmann vor dem Ausseer Gericht in Streit geraten.

Das Schladminger Bergdörfl war 1288 wieder landesfürstlich geworden und in den Besitz Herzog Albrechts I. gekommen. 1299 besaßen Ottokar von Hausbach (Habsbach)[3] und Elsbeth, seine Hausfrau, das Haus Wolkenstein im Ennstale. Von diesen kaufte 1299 Herzogin Elisabeth das Haus Wolkenstein als spezielles Kammergut zurück. Sie ist es auch, die 1304 Schladmings ersten Freibrief erlässt, welche der Grund des rasches Aufblühens war und den Beginn der bürgerlichen Rechte Schladmings bedeutete. Ab diesem Jahr kann man also davon ausgehen, dass Schladming Markt war.

In alten Schriften heißt es nämlich "Also haben ihnen die röm. Kais. Majestät berührtes Aigen Burckrechtweiß, nach all ihren Notdurften zu gebrauchen, verliehen und allein den bestimmten Hofzins zu rechter Dienstzeit zu reichen, allergnädigst vorbehalten." Auch das Urbar der Stadt Schladming aus dem Jahr 1523 sagt: "Diese Hofzins hat ihnen Königin Elisabet geben Burgrechtweise, dieselben nach allen ihren Notdurften zu gebrauchen." Wenn man bedenkt, dass der Ausdruck Bürger noch vor kurzem Burger ("Burgenes"), natürlich mit Burg zusammenhängt und eigentlich die im Burgebezirk oder Burgfried wohnenden Besitzer und Gewerbetreibenden bezeichnet, die im Gegensatz zu den Dorfbauern viel größere Freiheiten namentlich im Kauf und Verkauf besaßen und dafür Burgrechtsteuer zahlten, so wird man auch n der burgrechtweisen Verleihung der hiesigen Hofzinse den Beginn der Bürgerrechte Schladmings suchen müssen.

Ein weiterer Hinweis, dass Schladming 1304 Marktrechte erhalten hatte, bildet der Umstand, dass faktisch vor dem ersten auffindbaren Stadtbrief Schladmings aus dem Jahr 1322 bereits Burger urkundlich genannt wurden, so im Jahr 1319: "Artolf der Bruderlein und Ehnenrat der alte Stürer Burger ze Sledmich[4]. Die Stadt Schladming selbst stellte bereits 1395 Schirmbriefe aus nach Burchrechts-Recht in der Stat ze Slebming.

Noch um 1900 war es in Schladming von Bedeutung, ob eine Haus bürgerschaftlich oder nicht bürgerlich war wegen des darauf haftenden "Bürgerbestandes" oder Anteils an den gemeinsamen "bürgerschaftlichen Grundstücken".

Die Stadt Schladming von 1322 bis 1523

Quelle

Einzelnachweise

  1. Schladminger Privilegien-Buch, 1526 - 1620
  2. Buchautor und Quelle Franz Hutter veröffentlichte 1906 das Buch
  3. Wichner, Admont, II., S. 152, 421
  4. Landesarchiv Graz, Kopie 3858a